Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:
Leider kann ich Ihnen wenig Hoffnung machen. Ein Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich nicht.
Ein eventuell zum Schadensersatz führendes Fehlverhalten des Mitarbeiters des Reparaturbetriebs vermag ich nicht zu erkennen, da Sie den Fehler selbst geschildert haben -er also mit Ihren Informationen auskommen musste. Anderes hätte sich ergeben könne, wenn Sie ein Fehlersuche in Auftrag gegeben hätten und dabei eine falsche Analyse erstellt worden wäre.
Dies muss erst recht gelten, wenn -das wird aus Ihrer Schilderung nicht 100 % deutlich- der neue Computer nicht im Reparaturbetrieb gekauft worden wäre.
Denn dieser Verkäufer weiss von dem vorherigen Vorgang naturgemäß gar nichts und hat umso mehr ein berechtigtes Interesse auf die Nachhaltigkeit Ihres Kaufintereses vertrauen zu dürfen.
Falls Sie den neuen Rechner aber auch im Reparaturbetrieb erworben haben sollten, bietet sich hier zumindest der Versuch einer Lösung auf Kulanzbasis an, da dort der gesamte Vorgang bekannt und der Argumentationsansatz der falschen Kaufvoraussetzung zumindest menschlich nachvollziehbar sein sollte.
Einen Rechtsanspruch vermag ich indes nicht zu erkennen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können, hoffe aber, Ihnen trotzdem eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
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