Sehr geehrter Herr Unbekannter,
Ihre Lebensgefährtin und zukünftige Ehefrau muss nicht in die PKV eintreten. Es besteht keine Pflichtversicherung für die PKV, wenn ein Eheparnter bereits in der PKV ist.
Ihre zukünftige Frau kann weiterhin in der GKV bleiben. Ihr gemeinsamer Sohn kann weiterhin über seine Mutter in der GKV versichert bleiben.
Sollte Ihre Frau ebenfalls in die PKV eintreten wollen, ist es nicht ausgeschlossen, dass sie sich einem Gesundheitstest unterziehen muss, dies hängt vom jeweiligen Versicherer ab und ist nicht einheitlich geregelt. Hatte Ihre Ehefrau bereits schwerwiegende Vorerkrankungen, ist es nicht ausgeschlossen, dass der Versicherer diese aus dem Versicherchutz ausschließt. Trotz dessen sollten Sie in den Aufnahmeformularen des Versicherers wahrheitsgemäß antworten. Falschangaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Solange Ihre Frau aber über kein geregeltes Einkommen verfügt, ist es für Ihre Familie die kostengünstigste Variante, alles beim Alten zubelassen.
Sollten Sie trotzdem Interesse daran haben, dass Ihre ganze Familie in die PKV eintritt. So sollten Sie sich mit einem unabhängigen Versicherungmakler zusammensetzen, der Ihnen das beste Angebot am Markt heraussucht. Bitte achten Sie dabei besonders auf die unterschiedlich inkludierten Leistungen der einzelnen Versicherer. Denn nicht alles, was auf den ersten Blick als günstig erscheint, ist es dann auch im Krankheitsfall.
Zu Bedenken ist auch immer: ein späterer Wechsel zurück in die GKV gestaltet sich nicht immer einfach, auch wenn er nicht, wie oft angenommen, gänzlich ausgeschlossen ist.
Falls Ihr Einkommen monatlich 3.937,50 EUR (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt und Sie regelmäßig ein höheres Einkommen als Ihre zukünftige Ehefrau haben, ist die Mitversicherung Ihres Sohnes in der GKV über Ihre Frau als Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V
leider ausgeschlossen. Dies hätte zur Folge, dass Ihr gemeinsames Kind entweder bei Ihnen über die PKV oder freiwillig in der GKV zu versichern wäre.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bis dahin wünsche ich Ihrer jungen Familie alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sascha Kugler
Rechtsanwalt
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