Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Frau ist aufgrund des Teilzeitjobs versicherungspflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.
Daran ändert auch die Heirat mit Ihnen nichts. Der Beitrag Ihrer Frau zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich weiterhin nur aus ihrem Arbeitsentgelt und nicht anteilig aus Ihrem Einkommen. Da Ihre Frau versicherungspflichtiges und nicht freiwilliges Mitglied ist.
Ändern wird sich auch nichts bei der Familienversicherung für Ihre Stieftochter.
Diese hat Ihre Frau mit in die Ehe gebracht. Ihre Frau ist selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Stieftochter ist nicht mit Ihnen verwandt. Daher kann sie bei Ihrer Frau weiterhin über die Familienversicherung mit kostenlos versichert sein, obwohl Sie als Stiefvater in einer privaten Krankenkasse versichert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
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