Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich ist jeder nach einer Rückkehr aus dem Ausland dort versichert, wo er zuletzt versichert war, Sie also privat, Ihre Lebensgefährtin gesetzlich.
Ihre Lebensgefährtin kann also dann in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn sie in Spanien gearbeitet hat, also soizalversicherungspflichtig beschäftigt war, besteht diese Möglichkeit ebenfalls. Eigentlich gibt es hier keine Probleme.
Sie müssen wieder in die private KV eintreten. Bei Ihnen besteht die Besonderheit, dass eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, die natürlich immer problematischer wird, je älter Sie werden.
Hier können Sie vorsorgen, indem Sie eine sog. Anwartschaft bei ihrer privaten Krankenversicherung abschließen. Sie zahlen einen geringen Beitrag, in der Regel zweistellig und werden dann zu den jetzt geltenden Konditionen wieder in der PKV aufnehmen.
Zu einer solchen Anwartschaft ist unbedingt zu raten, wenn nur die PKV infrage kommt, da mit steigendem Alter die Beiträge sehr hoch angesetzt werden.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Rückfrage vom Fragesteller
13.04.2013 | 20:39
Danke für Ihre Beantwortung.
Ich habe noch folgende Frage. Gibt es Altersbegrenzungen bei meiner Lebensgefährtin oder mir ?
Angenommen wir arbeiten bis zum 61 Lebenjahr, werden mit dem 62 Lebensjahr unsere Berufstätigkeit beenden, verbleiben aber weiterhin in Spanien oder Malta und sind auch in diesen Land gemeldet und krankenversichert und kehren mit 66 Jahren ( Rentenalter ) wieder nach Deutschland zurück.
Bei mit greift dann die Anwartschaft. Gibt es dort Altergrenzen?
Wie sieht es für meine Lebenspartnerin in der gesetzlichen KV aus?
Wie stellt sich die Situation für uns dar, wenn unser erster Wohnsitz weiterhin in Spanien verbleibt und ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist.
Müssen wir dann in Deutschland Krankenversichert sein?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14.04.2013 | 12:32
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie stellen sehr viele neue Fragen, die ich so über die Nachfrage nicht beantworten kann. Hierfür müssten Sie eine neue Frage einstellen. Sie finden diese Regelung in den AGBs des Betreibers, an die ich mich halten muss.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass hinsichtlich der gesetzlichen KV keine Probleme aufgrund des Alters bestehen. Hinsichtlich der privaten KV müssten Sie diese Problematik wahrscheinlich eher mit Ihrem Versicherungsmakler erörtern. Da kann ich Ihnen so gar keine Antwort geben. Es wird sicher eine Anrwartschaft über so lange Zeit geben, allerdings wird sich das in den Kosten niederschlagen.
Die Frage hinsichtlich des Zweitwohnsitzes ist leider eine völlig neue Frage, die ich hier nicht beantworten kann. Hierfür reicht dann der Einsatz auch nicht mehr aus.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -