Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.
Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung auf Rückzahlung der Reparaturkosten müssten Sie nach einem Urteil des BGH (Urteil vom 09.03.2011, Az. VIII ZR 266/09
) nicht beweisen, dass die Reparatur durch Stopp & Go überflüssig war, sondern die Werkstatt, also Stopp & Go müsste die Ordnungsmäßigkeit bzw. die Erforderlichkeit des Ausstauschens des Zylinderkopfes zur Behebung des Mangels, nämlich Austritt weissen Qualm aus dem Auspuff, darlegen und beweisen. Es reicht nach dem BGH aus, wenn von Ihrer Seite aus dargelegt wird, was Sie auch können, dass nach dem Austausch des Zylinderkopfes und nach entsprechender Nachbesserung durch Stopp & GO, der PKW unter den selben „Mangelsymptomen" litt wie vor der der Reparatur durch Stopp & Go.
Wenn die VW – Werkstatt die Ursache des austretenden weißen Qualms aus dem Auspuff als einen Fehler in der Abgaskühlung diagnostizierte und dieser Mangel alsdann nach dem Abstellung des Fehlers in der Abgaskühlung nicht mehr auftrat, dann wird mit großer Wahrscheinlichkeit der Ausstausch des Zylinderkopfes unnötig und damit nicht erforderlich gewesen sein. In einem Prozess auf Erstattung der unnötig aufgewandten Kosten wird diese Frage letztlich ein Sachverständigengutachten entscheiden, wobei Ihre Erfolgsaussichten sicher nicht schlecht sind.
Bei Bedarf würde ich Ihnen gerne insoweit anwaltlich weiterhelfen.
Selbstverständlich stehe ich im Übrigen bei Unklarheit im Rahmen der Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
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