Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Gem. § 1924 I BGB
sind die Kinder die gesetzlichen Erben erster Ordnung. An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebendes Kind (= Abkömmling) treten dessen Kinder, § 1924 III BGB
.
Ihre Nichte und wären also Erben zu gleivchen Teilen.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Wenn meine Mutter stirbt, hat dann die Tochter meines Bruders einen Erbanspruch oder bin ich dann de
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage zum Erbrecht. Ich bin das letzte überlebende Kind meiner Mutter. Ansonsten lebt nur noch eine Tochter meines verstorbenen Bruders, der seit 1985 jedoch geschieden war. Die Mutter der Tochter (also die Ex-Frau meines Bruders lebt ebenfalls noch). Meine Frage:
Wenn meine Mutter stirbt, hat dann die Tochter meines Bruders einen Erbanspruch oder bin ich dann der Alleinerbe?
Vielen Dank für eine Antwort!!!
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Mutter Mutter BGB Tochter Alleinerbe
Mutter Mutter BGB Tochter Alleinerbe
Bewertung des Fragestellers
19. Juni 2011 | 12:26
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FRAGESTELLER 19. Juni 2011
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