Sehr geehrter Ratsuchender,
für Ihre Anfrage und das in mich gesetzte Vertrauen möchte ich mich zunächst bedanken.
Nach Ihrer Schilderung befindet sich der Verkäufer mit der Lieferung der Ware bereits in Verzug. Gleichwohl sollten Sie weitere Fristsetzung zunächst noch abwarten. Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, sind Sie berechtigt,
<ul>
<li>vom Kaufvertrag zurückzutreten und Erstattung des Kaufpreises zu verlangen, oder</li>
<li>Ihren vertraglichen Anspruch auf Übereignung der gekauften Ware gerichtlich durchzusetzen.
</li>
</ul>
Selbstverständlich dürfen Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten wird der Verkäufer unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes zu erstatten haben. Die Kosten der Rechtsverfolgung stellen nämlich einen ersatzfähigen Verzugsschaden dar.
Sollten Sie bis zum 15.07. die bestellte und bezahlte Ware nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung, damit ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst geholfen zu haben und stehe Ihnen natürlich auch für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt A. Schwartmann
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