Hallo,
ich habe ein Strafbefehl in Höhe von 300 euro(20 Tagessätze á 15 euro) wegen verstoßes gegen das btmg erhalten.
Gegen das Strafbefehl (komplett, nicht nur gegen die Höhe des Strafmaßes) habe ich Einspruch eingelegt und nun kam gestern eine Ladung zu einem Gerichtstermin.
Da ich zurzeit mit meinem Studium vollkommen ausgelastet bin und der Termin genau zur Prüfungszeit stattfinden soll(anfang Juli), möchte ich das eigentliche strafmaß akzeptieren und die ganze sache hinter mich bringen.
kann ich in dem fall mein Einspruch einfach zurücknehmen?
wenn ja, muss ich dann trotzdem zum termin erscheinen?
ich möchte nur wissen wie ich das ganze zu einem ende bringen kann..
eine antwort würde mir echt sehr helfen!
Viele Grüße
p.s.:
der beamte, der auch bei der kontrolle anwesen war, wurde zum termin als zeuge geladen(vielleicht von relevanz)
Indem Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Einer Hauptverhandlung bedarf es demzufolge nicht mehr, so daß der Gerichtstermin aufgehoben werden wird.
Es gilt dann das, was im Strafbefehl steht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller3. Juni 2011 | 22:28
Hallo,
zuerstmal vielen dank für die schnelle Antwort.
eine frage haba ich noch:
nachdem ich meinen einspruch zurückgenommen habe, soll ich dann noch auf eine antwort vom gericht warten oder soll ich den geldbetrag sofort überweisen?
vielen dank und mit freundlichen grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. Juni 2011 | 11:34
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Sobald Sie den Einspruch zurückgenommen haben, werden Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten. Sie sollten also erst zahlen, sobald Ihnen die Rechnung der Gerichtskasse vorliegt.