Sehr geehrter Fragesteller,
anhand des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1.) Wenn es sich bei den von Ihnen genannten Eintragungen um Grundpfandrechte handelt gilt:
Grundsätzlich kann das Eigentum an den Grundstücken auch übertragen werden, ohne dass eingetragene Grundpfandrechte gelöscht werden müssen. Es bedarf dann keiner Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers.
Allerdings bedeutet dies für den Erwerber ein gewisses Risiko, dass das Grundstück später in Anspruch genommen wird.
Der Kreditgeber Ihrer Frau wird ein Interesse daran haben, seinerseits die Kreditrückzahlung durch Eintragung eines Grundpfandrechts abzusichern. Dieses wird wohl nur im Rang nach den bereits eingetragenen Grundpfandrechten möglich sein.
Es ist dann Sache des neuen Kreditgebers das sich darauf für ihn ergebende Risiko abzuwägen. Hierbei spielen die Art und Höhe des Grundpfandrechts, der Wert des Grundstücks und die Höhe des Kredits eine Rolle.
Es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben als die Angelegenheit mit dem Kreditgeber zu besprechen.
2.) Einer Eigentumsübetragung könnte allerdings eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung entgegenstehen.
3.) Eine Teilung des Grundstücks ändert an der Situation nichts, denn die Grundpfandrechte belasten dann beide Teile. Das Grundpfandrecht kann nicht ohne Zustimmung des Grundpfandrechtgläubigers durch Vrringerung der Grundfläche geschmälert werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser ersten Einschätzung weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich gern zur Verfügung. In diesem Fall dürfte ich aber darum bitten, zumindest den genauen Inhalt der Eintragungen wiederzugeben.
Grundstückskauf, Grundschuldbriefe verloren, Aufgebotsverfahren notwendig?
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Ben Buder
Hallo,
die Oma meiner Frau hatte noch vor kurzem ein Grundstück von ca. 1300m², welches wir in Ihrem Auftrag über ein Vermessungsbüro haben teilen lassen. Meine Frau möchte das Grundstück erwerben und wir möchten es zeitnah bebauen.
Das Grundstück hat etliche Eintragungen im Grundbuch, jedoch ist nur eine Eintragung noch nicht zurückgezahlt worden.
Das Problem ist jedoch, dass die Grundschuldbriefe für 2 bereits bezahlte Eintragungen verloren gegangen sind. Jetzt sagt unser Notar, dass das Grundstück nicht in den Besitz meiner Frau gehen kann, da ein Aufgebotsverfahren notwendig sei.
Die beiden "bezahlten" Einträge (15000DM & 25000DM)und der aktive von 15000€ ergeben nicht einmal zusammen annähernd den Wert des Grundstückes und der Bebauung.
Kann man nicht bei Verkauf die Eintragungen auf dem Grundstück der Oma belassen & den zweiten Teil Belastungsfrei verkaufen?
Wie kann man das eventuell am besten mit den Kreditgebern regeln, denn wir haben bereits Kreditverträge unterschrieben, da wir vom Notariat lange nichts gehört hatten und dachten, die Unterlagen der Oma seien komplett.
Vielen Dank!
Grüsse
-- Einsatz geändert am 11.05.2011 07:44:08
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