Sehr geehrter Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Die klare Antwort: Nein.
Erst einmal der Hinweis: OB Ihre Frau tatsächlich Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) erhält, ist noch gar nicht gesagt. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Getrennt davon: Selbst, wenn Ihre Frau Hartz IV erhält, so wird nur VORHANDENES Vermögen angerechnet. Die 40.000,00 Euro sind aber nicht mehr vorhanden.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn man sich gezielt hilfebedürftig macht, also das Vermögen nicht nachvollziehbar ausgibt. Erstens ist hier ein nachvollziehbarer Grund gegeben, weil sie diesen Betrag ausgaben, um die Mutter beim Hausumbau zu unterstützen. Zweitens muss es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Antragsstellung beim JobCenter/Arge geben und der Geldausgabe. Wenn jedoch 1-2 Jahre zwischen Übergabe der 40.000,00 Euro und der Antragsstellung liegen, dann gibt es keinen zeitlichen Zusammenhang.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marek Schauer
Rechtsanwalt
20. April 2011
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09:42
Antwort
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