Sehr geehrter Fragesteller,
in Ihrem Fall scheinen gleich mehrere schwerwiegende Fehler, formeller wie inhaltlicher Art, vorzuliegen. Ich möchte Ihnen daher dringend dazu raten, am besten gleich morgen früh einen Anwalt mit Schwerpunkt im Beamtenrecht zu konsultieren und diesen die Angelegenheit eingehend prüfen zu lassen. Sie sollten, da das Schreiben schon vier Wochen alt ist, wirklich keine Zeit mehr verlieren und die Angelegenheit schon gar nicht auf sich beruhen lassen. Die Erfolgsaussichten einer Konkurrentenklage scheinen auf den ersten Blick nicht schlecht zu stehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Für eine Nachfrage wie auch für eine weitergehende Beratung und Vertretung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Könnte man Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand geltend machen??
MfG
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden Sie wohl kaum benötigen. Sie haben von Ihrer Nichtbeförderung erst gestern Kenntnis erhalten, so dass erst gestern Fristbeginn war. Dass das Schreiben auf den 11. Mai datiert ist, spielt insoweit keine Rolle. Beeilen sollten Sie sich dennoch, denn es besteht eine erhebliche Gefahr, dass in allernächster Zeit - wenn nicht schon geschehen - Fakten geschaffen und Ihre Kollegen befördert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)