Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt beantworten:
1. errichten Sie die Urkunde nicht, können Sie zur Erlangung des Titel verklagt werde, was weitere Kosten verursacht.
2. diese wirkt als Titel (wie ein Urteil), so dass bei nichteinhalten der Zahlungen gegen Sie vollstreckt werden kann
3. in diesem Fall muss es zu einer Abänderung der Urkunde auf Grundlage der neuen Einkommensverhältnisse kommen (notfalls im Wege der Anfechtngsklage)
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Anerkennung Unterhaltsbetrag
23. Mai 2006 18:31 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Durch eine flüchtige Affaire bin ich Vater geworden. Ich habe keinen Kontakt zur Kindsmutter. Ich habe die Vaterschaft anerkannt.
Nun hat das Jugendamt einen Unterhaltssatz für meinen Sohn festgelegt.
Das Jugendamt bittet mich nun diesen Betrag in Form einer Urkunde anerkennen zu lassen.
Frage:
Kann mich das Jugendamt zu solch einer Urkunde verpflichten?
Welche Konsequenzen hat diese Urkunde rechtlich gesehen für mich?
Was passiert wenn ich durch Arbeitsplatzwechsel weniger verdiene?
Ich bedanke mich für die Beantwortung der Frage.
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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