Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich sehe ich bei der Frage, ob zu Hause die Zähne geputzt werden, zunächst keine rechtliche Problematik.
Das Kindertagesstättengesetz des Landes Rheinland Pfalz sieht im § 2 Abs. 1 vor, dass Kindertagesstätten die Gesamtentwicklung des Kindes fördern und durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote sowie differenzierte Erziehungsarbeit die körperliche, geistige und seelische Entwicklung jeden Kindes fördern sollen. Sofern im Kindergarten die Kinder also zB Zähne putzen sollen und in diesem Zusammenhang im Rahmen eines Gesprächs über das Zähneputzen zu Hause gesprochen wird, halte ich dies rechtlich für unbedenklich.
Problematisch wird die Situation natürlich, wenn man die Frage allgemeiner als "Darf ein Erzieher alles fragen?" formuliert.
Dann wird klar, dass er natürlich nicht alles fragen können darf. Das Kind kann nicht entscheiden, welche Fragen es beantworten muss und welche nicht. Auch unterschiedliche Erziehungskonzepte zu Hause und im Kindergarten können hier zu einem Interessenkonflikt im Kind führen, was zu "Falschaussagen" führt. Hieraus wird deutlich, dass es einer gewissen Kontrolle unterliegen muss, ob Aussagen des Kindes in eine ggf. geführte Akte des Kindes (Dokumentation zum Entwicklungsstand) aufgenommen werden, denn es könnte dann zu Problemen mit dem Datenschutz kommen, wenn diese Daten nicht verifiziert und ungesichert verwahrt werden und den Eltern hierüber keine Mitteilung gemacht wird.
Sie sollten sich daher zuerst mit der Erzieherin und ggf. auch anderen Elternteilen zusammensetzen und dieses Problem besprechen. Ich kann mir gut vorstellen, dass es der Erzieherin tatsächlich überhaupt nicht auf ein Ausfragen ankam, wie es Ihnen möglicherweise erscheint.
Sollte sich herausstellen, dass es sich doch um ein gezieltes Ausfragen handelt, haben Sie natürlich ein Recht auf Auskunft, wozu diese Daten verwendet und ob sie gespeichert werden. Da es für mich keinen Anhaltspunkt gibt, wozu Daten zB zum heimischen Zähneputzen in der Erziehung des Kindes relevant sein könnten, gäbe es keine Notwendigkeit, solche Daten zu speichern. Sie könnten daher Löschung der Daten verlangen. Personenbezogene Daten dürfen auch grundsätzlich nur beim Betroffenen erhoben werden, § 4 Abs. 2 BDSG
. Hier wurde aber das Kind ohne Sorgeberechtigte befragt, so dass eine solche Datenerhebung auch nicht rechtmäßig wäre.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.
Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Woche!
Mit freundlichen Grüßen
Nele Trenner
Rechtsanwältin
Ursprung für das Ausfragen ist, dass wir als Eltern den beschluß, dass im Kindergarten eben keine Zähne mehr geputzt werden nicht hinnehmen wollen und uns darüber beschwerd haben. Dies scheint nun die Erzieher dazu zu bewegen, unsere Tochter auszufragen, ob wir zu Hause nach dem Mittagessen unsere Zähne eben putzen.
MfG. Völckel
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Nachtrag. Aus diesem ergibt sich für mich, dass jedenfalls die Daten wohl nicht in irgendeiner Form gesammelt werden sollen, so dass aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Gleichwohl kann ich natürlich verstehen, dass Sie dieses Ausfragen verärgert, zumal das heimische Zähneputzen eben nichts mit dem Zähneputzen in der Kita zu tun hat.
Gegen den Beschluss würde ich an Ihrer Stelle ebenfalls nochmal vorgehen. Wie oben bereits ausgeführt, haben Kindertagesstätten unter anderem für die körperliche Entwicklung Sorge zu tragen. Hierunter fällt für mich auch das Zähneputzen in der Kita. Dafür ist auch kein Mehraufwand an Personal oder ähnliches nötig, da die Kinder meist ihre Zähne lediglich unter Aufsicht selbst putzen.
Da es offensichtlich mehreren Eltern wie Ihnen ergeht, sollten Sie tatsächlich unbedingt das Gespräch hierüber mit der Erzieherin sowie ggf. der Leitung suchen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung dieser Angelegenheit!
Mit freundlichen Grüßen
Nele Trenner
Rechtsanwältin