Sehr geehrter Fragesteller,
soweit Sie im Kaufvertrag keinen Gewährleistungsausschluss vereinbart haben, müssen Sie grundsätzlich auch für Mängel an dem Wagen einstehen.
Ausgeschlossen sind dabei natürlich die dem Käufer bekannten Mängel. Zudem müssen bei Ihrem Wagen Alter und Laufleistung von 163000 km berücksichtigt werden. Insofern sind bestimmte Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen angesichts des Alters und der Laufleistung normalerweise typisch, so dass von einem Mangel nicht gesprochen werden. Es ist insofern fraglich, worauf genau nun der vermeintliche Motorschaden beruht.
Der Käufer muss Ihnen zunächst das Recht einräumen, selbst tätig zu werden. Auch wenn Sie als Nichtfachmann zur Nachbesserung vermutlich nicht in der Lage sein werden, kann Ihnen nicht ohne weiteres die Werkstattrechnung auferlegt werden. Es verbleibt Ihnen nur, mit dem Käufer Kontakt aufzunehmen um an nähere Informationen zu gelangen.
Natürlich darf niemand mit Ihrem Auto umherfahren, wenn dieses noch auf Sie bzw. Ihren Vater angemeldet ist. Insofern kommt es nicht darauf an, wer hier im Kaufvertrag als Verkäufer auftritt. Rechtlich verbleiben Sie bzw. Ihr Vater gegenüber der Zulassungsstelle und dem Finanzamt solange der Halter, bis das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wurde.
Drohen Sie, zur Polizei zu gehen. Die Ummeldung steht in keinem Zusammenhang mit potentiellen Gewährleistungsansprüchen.
Es empfiehlt sich, hierüber die Versicherung in Kenntnis zu setzen. Ferner ist es bei manchen Zulassungsstellen möglich, unter Vorlage des Kaufvertrages. dort jedenfalls den Käufer als Erwerber, wenn auch nicht als Halter registrieren zu lassen.
Mangels Rechtsschutzversicherung verbleibt Ihnen im Fortgang nur, auf eigene Kosten weitere rechtliche Hilfe bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Freundliche Grüße
Maren Pfeiffer
Rechtsanwältin
KFZ von Privat verkauft, nach 100km evtl.Motorschaden
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Maren Pfeiffer
Schönen guten Abend,
ich habe leider ein kleines Problem mit dem Käufer unseres Opel Zafira(Bj.99,163tkm,diverse Mängel wie Kat,Beulen,Lackmängel).
Das Fahrzeug wurde am 19.01.2010 per Standard-kaufvertrag von ADAC, durch Anweisung meines Vaters verkauft. Der Zafira wurde ausgiebig probegefahren und besichtigt, anschließend wurde eine Anzahlung von 500Eur geleistet, mit der Bitte, mit der restlichen Zahlung ca. eine Woche zu warten. Ich habe zugestimmt und demnach kam der Käufer eine Woche später, um das Fahrzeug abzuholen. Ich habe Ihn nochmals darum gebeten, dass Fahrzeug probezufahren und nochmals zu besichtigen, damit keine evtl. Missverständnisse anschließend erstehen. Dies hat der Käufer dann auch gemacht und mir den Rest von 2000Eur bezahlt und sich auf den Weg gemacht. Vereinbart wurde, das er das Fahrzeug unverzüglich ummeldet. Dies hat er aber nicht getan, sondern mich nach 5Tagen angerufen und gesagt, dass der Zafira ein Motorschaden hat und in der Werkstatt ist. Wenn ich Ihm die Kosten von 1000Eur nicht erstatte, wird er zum Anwalt gehen und einen Gutachter einschalten und vorallem wird er das Fahrzeug nicht ummelden, sondern meine Kennzeichen dran lassen.
Die Mängel wie Katalysator, Folienrückstände, Beule an der Fahrertür,Fensterheber hinten rechts ohne Funktion und keine Tüv/Au Berichte habe ich schriftlich festgehalten.
Mündlich habe ich dem Käufer gesagt, dass diverse Teile wie Zahnriemen,Zylinderkopfdichtung etc...in einer Hobbywerkstatt gemacht worden sind. Dies kann man aber auch anhand der Teile am Fahrzeug bezeugen.
Lt. Käufer läuft das Fahrzeug noch, allerdings unruhig und auf 3Zylinder.
Woher soll ich wissen, dass dies stimmt?
Bin ich an irgendeine Gewährleistung gebunden?
Darf der Käufer mit meinen Kennzeichen einfach so weiter fahren?
Das Fahrzeug gehörte meinem Vater, ich habe es aber für ihn verkauft, d.h. im Kaufvertrag in mein Name verzeichnet. Ist dies relevant?
Leider bin ich nicht Rechtsschutzversichert, wass kann ich tun, wenn ein Schreiben vom Rechtsanwalt kommt?
Für Antworten bedanke ich mich im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
-- Einsatz geändert am 02.02.2011 23:49:43
Gewährleistung Gewährleistung Käufer Kosten Fahrzeug
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