Trennung

10. Januar 2011 20:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Sehr geehrte Damen und Herren,ich bin ziemlich ratlos.Ich habe mich vor kurzem von meinem Ehemann getrennt,er ist Nigerianische Staatsbürger,wir sind seit fast 8 jahre verheiratet,und haben Kinder zusammen.Ich möchte erstmal nur die räumliche Trennung,um zusehen ob man sich mit einer gewissen Distanz wieder besser versteht,damit ist er auch einverstanden.
nun war mein Mann heute bei der ausländerbehörde,der Beamte der behörde,hat meinen man darauf hingewiesen,das mit der trennung auch seine "Papiere"in Gefahr sind.Mein Mann hat seit dem wir verheiratet sind immer wieder nur befristeten Aufenthalt bekommen,mal 2 Jahre oder auch 3 Jahre....die Erlaubnis auf Niederlassung wurde abgelehnt,da sein verdienst zu niedrig war um die 5 kinder zu unterhalten.Meine frage ist nun,ist die räumliche Trennung ein Grund um ihm Schwierigkeiten bezüglich seines Aufenthaltes zu machen???den das ist nicht meine absicht gewesen,ich möchte das er seinen unbefristeten Aufenthalt bzw,seine Niederlassungserlaubnis bekommt!!!ich hoffe sie können mir weiter helfen.Mit freundlichen Gruß

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Wenn Ihr Ehemann weiterhin regelmäßigen Kontakt zu den Kindern hat, sein Sorgerecht gemeinsam mit Ihnen wahrnimmt und optimalerweise auch noch Kindesunterhalt zahlt, wird er weiterhin in Deutschland bleiben können, auch wenn Sie sich trennen. Er kann dann sein Aufenthaltsrecht von den Kindern ableiten. Die familiäre Lebensgemeinschaft eines Ausländers mit seinen deutschen Kindern ist nach deutschem Recht genauso geschützt wie die eheliche Lebensgemeinschaft.

Ob Ihr Mann eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann, ist eine andere Frage. Hierfür ist grundsätzlich Voraussetzung, wie bisher, dass der Lebensunterhalt Ihres Mannes sowie der Kindesunterhalt ohne staatliche Unterstützung gesichert werden kann. Möglicherweise wäre es für Ihren Mann einfacher, in die deutsche Staatsangehörigkeit eingebürgert zu werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 9. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119054 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER