Kündigung bei elitepartner.de

| 9. Januar 2011 19:41 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


20:19

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage betrifft die Kündigung bei elitepartner.de. Ich habe mein Vertrag am 1.12.2010 zum 31.12.2010 gekündigt. In einer email von elitepartner wurde mir gesagt, dass die Kündigungsfrist acht wochen beträgt. In den AGB wir direkt keine Frist genannt sondern nur auf eine Rubrik "Preise und Leistungen" verwiesen. Diese Rubrik ist nicht Bestandteil der AGBs und auch auf der Seite nicht zu finden. Muß die Kündigungsfrist direkter Bestandteil der AGBs sein? Wenn das nicht der Fall ist kann ich dann von dem Kündigungsrecht nach §627 BGB gebrauch machen?
Mit freundlichen Grüßen

9. Januar 2011 | 20:07

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

nach soeben eigener Prüfung bei der Anmeldung bei Elitepartner ist es wahrlich nicht möglich, die Kündigungsfristen einzusehen, sodass von einer wirksamen Einbeziehung nicht die Rede sein kann, da es keine zumutbare Kenntnisnahmemöglichkeit gibt.

Aus diesem Grund gelten die gesetzlichen Regelungen, speziell § 621 BGB . Hierbei kommt es nur noch darauf an, in welchen Abrechnungszeiträumen gerechnet wird:

wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;

wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;

wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;

wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;


Rückfrage vom Fragesteller 9. Januar 2011 | 20:13

Der Abrechnungszeitraum trifft 1 Jahr.
Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass ich gem. § 621 BGB eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Quartals also zum 31.3.2011 habe?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Januar 2011 | 20:19

Sehr geehrter Fragesteller,

zum jetzigen Zeitpunkt ist die von Ihnen errechnete Kündigungsfrist korrekt, also zum 31.03.2011.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 9. Januar 2011 | 20:23

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Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

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Schade, dass die Bewertung nicht noch positver durgeführt werden kann. Ich benutze diesen Dienst zum Ersten mal und bin sehr begeistert.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 9. Januar 2011
5/5,0

Schade, dass die Bewertung nicht noch positver durgeführt werden kann. Ich benutze diesen Dienst zum Ersten mal und bin sehr begeistert.


ANTWORT VON

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