Auto kaput gefahren - Schuldschein oder Vertrag?

20. Dezember 2010 17:32 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

Person X hat sich mein Auto geliehen.

Da ich nur 2x die Woche damit fahre und nicht gedacht hätte, dass ich dort einen hohen Schaden mit verursache im ersten Jahr, besteht keine Teil / Vollkaskoversicherung für den Wagen.

X fährt den Wagen zu Schrott, Gesamtschaden 2000€ - 2500€.

Auch X ist nicht versichert.

X sagt, er bezahlt den Schaden in Raten ab und steht dafür grade, kann dies aber nur in 100€ Raten tun.

Ich habe nun Sorge, dass es X zwar jetzt leid tut und dies auch die ersten Monate anhalten wird, aber vielleicht nicht die ganzen 20-25 Monate, bis es abbezahlt ist.

Ich möchte gerne irgendeine Art Schein oder Vertrag haben, damit ich auch in 2 Jahren - zur Not eben mit einem Anwalt und Gericht - von X mein Geld bekomme.

1) Kann ich sowas aufsetzen? Ist ein selbstgeschriebener Vertrag in solchen fällen gültig?
2) Brauch ich so einen Vertrag überhaupt? Es ist ja einwandfrei durch Polizei-Unfall-Bogen und ADAC Abschleppdienst und die Aussage von X bei der Polizei nachgewiesen dass dieser den Unfall verschuldet hat. Muss er dann nicht auch so haften?

20. Dezember 2010 | 17:51

Antwort

von


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Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich mir erlaube, Ihre Fragen in umgekehrter Reihenfolge zu beantworten:

1. Brauch ich so einen Vertrag überhaupt? Es ist ja einwandfrei durch Polizei-Unfall-Bogen und ADAC Abschleppdienst und die Aussage von X bei der Polizei nachgewiesen dass dieser den Unfall verschuldet hat. Muss er dann nicht auch so haften?

Wenn die Person X den Schaden an Ihrem PKW schuldhaft verursacht hat, muss er bereits aus §§ 823 Abs. 1 , 823 Abs. 2 BGB i.V.m. der StVO (missachtete Verkehrsvorschrift) Ihnen Schadenersatz zahlen.

Ein Vertrag und damit ein Schuldanerkenntnis bezüglich dieser Schadenersatzpflicht würde im Zweifel lediglich eine Beweislastumkehr bewirken und damit die gesetzliche Schadenersatzpflicht lediglich verstärken. Auch die Zahlung von Raten kann ein Anerkenntnis der Schuld an sich darstellen, es könnte dann aber immer noch Streit um die Höhe der Zahlung insgesamt geben (Die Person X könnte nachher behaupten, Sie hätten nur EUR 1.000 gefordert.)

Vor diesem Hintergrund ist es durchaus sinnvoll, wenn die Person X ihnen schriftlich, d.h. mit eigener Unterschrift bestätigt, aus dem Verkehrsunfall EUR 2.000,00 zu schulden. Dies würde die gerichtliche Durchsetzung erleichtern, aber keineswegs entbehrlich machen.

2. Kann ich sowas aufsetzen? Ist ein selbstgeschriebener Vertrag in solchen fällen gültig?

Ja, dieser Vertrag würde eine Beweislastumkehr bewirken, so dass Herr X im nachfolgenen Prozess beweisen müsste, den Unfall nicht verschuldet zu haben, und so schlechte Chancen hat. Sie müssen nur darauf achten, dass Herr X selbst unterschreibt.


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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