Anwalt für sechstellige Forderung über erfolsabhängige Vergütung gesucht
| 14. Dezember 2010 10:45
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30€
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Rechtsanwalt/Rechtsanwältin,
ich habe eine kleine Firma für Solartechnik und suche für zwei Provisionsforderungen (beide mit 6stelliger Forderungshöhe) einen Anwalt/Anwältin auf der Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung nach §§ 4a
,4b des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Fall 1: Forderung einer Provision für die Vermittlung einer größeren Dachfläche zum Bau einer Photovoltaikanlage mit über 700kWp. Ich hatte zusammen mit einem Partner eine größere Dachfläche an eine Projektfirma (GU) vermittelt. Es wurde eine Kunden-und Quellenschutz und eine Provisionsvereinbarung mit dem GU gemacht. Die Provisionsvereinbarung ist streitig da der GU behauptet ich hätte diese nach seiner Unterschrift und Zusendung nicht mit meiner Unterschrift an Ihn zurückgesendet.
Ich hatte sowohl die Provisionsvereinbarung gegengezeichnet und auch an den GU per Telefax zurückgesendet, was ich Ihm per E-Mail auch mitgeteilt hatte. Darauf folgte keine Reaktion des GUs Nachdem einige Monate später die PV-Anlagen von über 700kWp. gebaut und an dem Eigentümer verkauft wurde, hatte ich meine Provisionsrechnung über einen sechsstelligen Betrag (wie in der Provisionsvereinbarung vereinbart) für mich und meine Partner, die daran beteiligt waren, an dem GU gesendet. Er hatte darauf bis heute nicht reagiert. Auch telefonisch konnte ich nur das Sekretariat erreichen mit der Aussage dass mein Anliegen an dem Chef des GU weitergegeben wird. Auf ein Gesprächsangebot mit dem GU warte ich bis heute.
Da alle Voraussetzungen für die Provision gegeben sind möchte ich gerne einen Anwalt mit dieser Sache beauftragen.
Fall 2: Ein Partner der mit mir eine Kunden-und Quellenschutzvereinbarung gemacht hatte, wurde von mir mit einem PV-Projekt von 5-10MW für einem von Ihm vorgesehenen Investor, betraut. Eines Morgens erfuhr ich von einem anderen Partner der auch hiermit einbezogen war, dass er sich heute mit einem GU und dessen Investor getroffen und das 5-10MW-Projekt angeboten hatte. Daraufhin teilte ich Ihm mit das er ohne meine Zustimmung und einer vorherigen Provisionsvereinbarung, sich mit dem GU/Investor sich nicht hätte treffen dürfen ohne mein Zustimmung (war klar geregelt).
Ich wollte zunächst wissen welche Provisionsvereinbarung er vorher gemacht hatte. Er teilte mir mit dass er keine Provisionsvereinbarung abgeschlossen und sich so d.h. ohne diese getroffen hätte. Nach mehrmaligen Schriftwechsel und Telefongesprächen beteuert er dass er keine Provisionen für die Vermittlung des Projektes bisher erhalten hätte.
Ich gehe davon aus dass er als erfahrener Geschäftsmann, alles alleine machen und die komplette Provision nur für sich in Anspruch nehmen wollte. Ich hatte Ihm daraufhin eine Provisionsrechnung wie vereinbart in sechsstelliger Höhe in Rechnung gestellt. Ich gehe davon aus das mein Partner eine Provisionsvereinbarung getätigt, die Provision erhalten und mich darum betrogen hat.
Da alle Voraussetzungen für die Provision in beiden Fällen gegeben sind, möchte ich gerne einen Anwalt mit dieser Sache beauftragen. Da hier die Anwaltskosten wegen des hohen Streitwertes sehr hoch sind habe ich aus finanziellen Gründen hier nur die Möglichkeit auf der Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung mit einem Anwalt zusammen die Provision außer/oder gerichtlich zu fordern. Ideal wäre es wenn ein Anwalt/Anwältin aus der Nähe Mannheim/Heidelberg (muss aber nicht sein) diese Fälle übernehmen könnte. Bitte bei Interesse um Rückantwort.
Bewertung des Fragestellers
16. Dezember 2010 | 09:21
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Ich weiß nicht welchen der beiden Anwälte die mir geantwortet hatten bei der Bewertung gemeint ist. Der erste Anwalt hatte mir eine unbefriedigende Antwort gegegen. Scheinbar hat er sich auf diesem Gebiet nicht ausgekannt. Dagegen der zweite Anwalt der geantwortet hatte war sehr gut und ich war sehr zufrieden mit seiner Antwort
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