Kontopfändung durch Finanzamt und anderen Gläubigern!

17. April 2006 17:46 |
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Verwaltungsrecht


Hallo,

habe da ein Aliegen!
Mir wurde vor ein paar Monaten das Konto gepfändet! Ich beziehe Seit einiger Zeit Hartz4 und Kindergeld für insgesammt 9 Kinder!
Die Bank teilte mir mit, das ich Sozialleistungen innerhalb 7 Tagen abholen dürfe, was ich auch braf getan habe. Eine Ratenzahlung beim Finanzamt war erfolglos!

Als ich jetzt vor Ostern unser Kindergeld abholen wollte, bekam ich von der Bank zu wissen, das Kindergeld Pfändbar sei!
Für uns brach innerhalb Sekunden eine Welt zusammen, zumal wir vom Kindergeld lebten. Das Hartz4 wurde für Miete und Strom abgeführ, und ein Darlehen, für die Kaution!

Wir haben von der Bank erfahren, das wir Pfändungsbefreiung beim Amtsgericht beantragen sollten, die haben wir auch bekommen, und das unverzüglich! Nur die Pfändung vom Finanzamt nicht, weil Dies eine eigene Vollschreckungsbehörde ist!

Eine Anfrage per Telefon hat ergeben, daß das Finanzamt nicht darauf verzichtet, auf die Vorderung, wie gesagt Ratenzahlung wurde mir verweigert, und alles auf einmal wäre zuviel für meine Familie gewesen !

Der Finanzbeamte hat mir noch folgendes gesagt : Glauben Sie im Ernst das wir auf Forderungen verzichten und Freischeine austellen! Gehen Sie davon aus das Sie bei uns schuldenfrei sind! Ihre Kinder interessieren mich weniger, ich vertrete den Staat!



Meine Frage, wo kann ich Pfändungsschutz für Kindergeld beantragen, gegenüber eine Behörde, die auch gleichzeitig Gläubiger ist ? Welche Verwaltungsorgane stehen über das Finanzamt?

Mit freundlichen Grüßen

Eingrenzung vom Fragesteller
18. April 2006 | 17:11
Eingrenzung vom Fragesteller
18. April 2006 | 17:11
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