Sehr geehrte Ratsuchend, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Recht : Wenn der Steuerklassenwechsel lediglich erfolgt ist, um ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, mit der Folge des höheren Zuschusses, wäre die STeuerklasse 1 zu Grunde zu legen. In Ihrem Fall lässt sich aber nachvollziehbar darlegen, dass der Steuerklassenwechsel angesichts der "familiären Einkommenssituation" zweckmässiger war. Ein Rechtsmissbracuh lag damit nicht vor, es sind die tatsächlichen Steuerklassen zu Grunde zu legen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schneider
Rechtsanwältin
Zuschuß Arbeitgeber Mutterschaftsgeld bei Lohnsteuerklassenwechsel
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Arbeitsrecht
Ich werde mich voraussichtlich ab 15.04. bis 21.07.2006 im Mutterschutz befinden.
Seit Februar 2006 bin ich verheiratet, wir haben nach der Hochzeit die Steuerklasse 3 für mich und die 5 für meinen Mann gewählt, da er seit Dezember aus Krankheitgründen kein steuerpflichtiges Einkommen sonder vielmehr Krankengeld erziehlt.
Meines Erachtens müßte bei der Berechnung des Zuschusses das durchschnittliche Einkommen der letzen drei Monate vor Beginn der Schutzfrist berücksichtigt werden. Also die Monate Januar und Februar mit jeweils Steuerklasse 1 und der März mit Steuerklasse 3. Wobei noch fraglich ist, ob nicht auch der Monat Februar mit der Steuerklasse 3 berücksichtigt werden muß.
Der Arbeitgeber verweist jedoch auf Rechtsmißbrauch und berechnet den Zuschuß durchgehend für die 3 Berechnungsmonate mit Steuerklasse 1, das ist nach meiner Ansicht nicht richtig.
Ich bitte auch um Angabe der entsprechenden Rechtgrundlagen, Kommentare etc.
Monat Krankengeld
-
35 €
-
45 €
-
50 €
-
35 €
-
70 €
-
53 €
-
75 €
-
55 €