Sehr geehrte Ratsuchende,
ein vollständiger Verzicht auf den Trennungsunterhalt ist gem §§ 1360a
III, 161
IV 4, 1614
I BGB ausgeschlossen.
Vereinbarungen über die Höhe sind jedoch zulässig. Allerdings ist hier die Grenzziehung zwischen (Teil-) Verzicht und Höhenregelung wiederum schwierig. Spätestens bei Unterschreitung des eigentlich zu zahlenden Trennungsunterhalts um 1/3 wird ein unzulässiger Teilverzicht vorliegen
Die Höhe des einzusetzenden Betrages kann von hier aus nicht erfolgen. Hierzu müssen auf Grundlage der beiderseitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse relativ aufwändige Berechnungen angestellt werden.
Am besten suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht auf, der nicht nur die korrekten Berechnungen durchführen, sondern Ihnen insgesamt eine rechtssichere und -wirksame Trennungsvereinbarung erstellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Verzicht auf Trennungsunterhalt
9. November 2004 12:25 |
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Familienrecht
Hallo
Meine Frau und ich haben uns vor ca. 4 Monaten einvernehmilch getrennt. Sie würde Trennungsunterhalt verzichten sagt aber es ist gesetzlich gar nicht möglich. Sie hatte während der Ehe und auch weiterhin einen Job und ist finaziell unabhängig von mir. Wir wollen eine Trennungsvereibarung aufsetzen, aber bei der Spalte Trennungsunterhalt sagt sie es muß ein Betrag rein und ich sage es kann auch 0,00€ drinstehen. Nun die Frage.
Was soll da rein und kann es juristische oder finanzielle Folgen für einen von uns geben wenn 0,00€ dinsteht.
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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