Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.
„Weihnachtsamnestie"
Ich muß Ihnen leider mitteilen, daß Ihre Information insoweit korrekt ist: In Bayern gibt es die sogenannte Weihnachtsamnestie nicht. In Einzelfällen kann jedoch die Möglichkeit einer Urlaubsgewährung über die Feiertage etwas großzügiger gehandhabt werden, wenn die Persönlichkeit und das Verhalten des Gefangenen einen Mißbrauch des Urlaubs für die Begehung weiterer Straftaten oder einer Flucht als unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Geldstrafe, nachträgliche Gesamtstrafe
Hier wäre die Kenntnis des konkreten Inhalts des Beschlusses über die Bildung der Gesamtstrafe vom 03.08.2010 nötig, um Ihnen eine hilfreiche Auskunft geben zu können. Ich darf Sie bitten, mir diesen per Mail zu übersenden. Wenn mir dieser vorliegt, lasse ich Ihnen gerne eine Antwort zukommen.
Antwort
vonRechtsanwalt Ralf Morwinsky
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Ralf-Morwinsky-__l104431.html
E-Mail:
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei dem Beschluß handelt es sich lediglich um den Beschluß, mit dem die Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung widerrufen wird. Die verhängte Gesamtgeldstrafe wird hierbei nicht erwähnt, da nur die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt war und die Geldstrafe an dieser Stelle keine Rolle spielt.
Die Geldstrafe wird weiterhin zu bezahlen sein. Allerdings wird die vollständige Bezahlung der Geldstrafe nicht zu einer erneuten Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung führen können. Der Bewährungswiderruf erfolgte wegen der erneuten Straffälligkeit Ihres Freundes. Die Zahlung der Geldstrafe wird die negative Sozialprognose nicht beseitigen können.