Reingelegt beim Autokauf

19. August 2010 18:09 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo miteinander,
mein Anliegen ist folgendes: vor ca. einen Monat habe ich einen Ford Fiesta für den Betrag von 1200 Euro von einem Privatmann gekauft. Der Verwandte des Privatmanns hat eine Autowerkstatt und beide haben mir versichert, dass das Auto auf der Hebebühne durchgecheckt wurde und keine Mängel vorhanden sind (dafür habe ich auch einen Zeugen). Leider habe ich nicht verlangt dies in den Kaufvertrag zu schreiben; im Kaufvertrag steht jedoch auch nicht ähnliches wie beispielsweise "gekauft wie gesehen". Folgendes Problem hat sich nun herausgestellt: beim Leichten einschlagen des Lenkrads nach links bzw. rechts quietscht es kontinuierlich (wahrscheinlich die Bremsen). Dieses Quietschen habe ich bei der Probefahrt nicht feststellen können, jedoch am Folgetag des Autokaufs.
Meine Frage lautet wie folgt: "Macht es Sinn rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen, da er mir die Kontrolle per Hebebühne versichert hat? Kann man dem Verkäufer vorwerfen, dass er das starke quietschen hätte feststellen müssen, da es nicht zu überhören ist und zudem das Radio des Autos zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht funktioniert hat (also keine Geräuschübertönung vorliegen hätte können)?"

Ich bedanke mich im Voraus für ihre Antworten und den damit verbundenen Zeitaufwand! (Leider bin ich ein armer Student und hoffe trotz niedrigem Gebot auf einen hilfsbereiten Menschen)

Mit freundlichen Grüßen

19. August 2010 | 18:18

Antwort

von


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Guten Tag,

um Ihre Frage abschliessend beantworten zu können, müsste ich den schriftlichen Kaufvertrag durchlesen darauf hin, ob die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist oder nicht.

Falls ja, würde der Verkäufer nur noch haften, wenn er Ihnen Mängel arglistig verschwiegen hat.

Dann muss abgeklärt werden, ob das am Tag nach dem Kauf festgestellte Quietschen a) überhaupt ein Mangel ist und b) bei Übergabe schon vorhanden war.

Der erste Punkt kann durch eine Werkstatt geklärt werden.

Da das Quietschen bei der Probefahrt nicht zu hören war, ist wahrscheinlich, dass es bis dahin auch für den Verkäufer nicht zu hören gewesen ist, was gegen einen Mangel bei Übergabe spricht.

Ob es Sinn macht, gegen den Verkäufer vorzugehen, kann erst beantwortet werden, wenn klar ist, was die Ursache für das Geräusch ist.


Mit freundlichen Grüßen


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