Guten Tag,
um Ihre Frage abschliessend beantworten zu können, müsste ich den schriftlichen Kaufvertrag durchlesen darauf hin, ob die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist oder nicht.
Falls ja, würde der Verkäufer nur noch haften, wenn er Ihnen Mängel arglistig verschwiegen hat.
Dann muss abgeklärt werden, ob das am Tag nach dem Kauf festgestellte Quietschen a) überhaupt ein Mangel ist und b) bei Übergabe schon vorhanden war.
Der erste Punkt kann durch eine Werkstatt geklärt werden.
Da das Quietschen bei der Probefahrt nicht zu hören war, ist wahrscheinlich, dass es bis dahin auch für den Verkäufer nicht zu hören gewesen ist, was gegen einen Mangel bei Übergabe spricht.
Ob es Sinn macht, gegen den Verkäufer vorzugehen, kann erst beantwortet werden, wenn klar ist, was die Ursache für das Geräusch ist.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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