Sehr geehrter Fragesteller,
so wie Sie den Fall schildern, wird die Rate am Anfang eines Monats für den vorherigen Monat abgebucht. steht auf den Abbuchung der Zeitraum, für welchen eine Zahlung erfolgt. Sollte für den zurück liegenden Zeitraum gezahlt werden, ist die Abbuchung am 01. Mäerz 2006 rechtmäßig.
Mit freundlichem Gruß
H. Momberger
Kündigung eines Studienvertrages
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Vertragsrecht
Hallo,
zum 18.11 .05 erreichte mein Kündigungsschreiben die Sachbearbeiterin einer Hochschule.Darin bat ich darum, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt ( 31.November?) der Vertrag gekündigt werden sollte-fristgerecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist.Ich erhielt die Kündigungsbestätigung. Somit zahlte ich zum 1.12., 1.1., 1.2.noch die Beiträge, weil meines Erachtens nach somit die 3 Raten der Frist beglichen waren. Nun will man zum 1.3. noch einmal den Beitrag abbuchen. Ist das rechtmäßig? Die Kündigung wird aber schon mit dem 1.3. wirksam-so steht es auf der Bestätigung.
P.S. Der Lehrgang begann am 1.3.2005 mit 4 Wochen Probestudium, so dass ich erst zum 1.4.2005 die erste Rate zahlen musste.Berechnet man mir deswegen vielleicht 12 Monate inklusive Kündigungsfrist?
Vertrag Vertrag Kündigungsfrist rechtmäßig
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Klar formuliert und sehr gut verständlich für den Ratsuchenden.
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