Erbrecht Übertragung zu Lebzeiten

| 27. Juli 2010 17:42 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

ich habe eine Frage: Meine Oma hat meinen Cousin das Haus überschrieben mit "Auflassungsvormerkung" zur Familie --> meine Oma hatte zwei Söhne Nr.1 mein Vater der bereits vor 10 Jahren verstorben ist und Sohn 2 Vater meines Cousins den meine Oma das Haus überschrieben hat, ohne mein Wissen, kann ich einen Pflichteil fordern ? Kann das Überschreiben rückgängig gemacht werden ?

27. Juli 2010 | 17:57

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Bei einer Schenkung unter Lebenden ist das Pflichtteilsrecht schon allein deshalb unanwendbar, weil dieses gemäß § 2317 BGB mit dem Erbfall (also dem Tod der Großmutter) entsteht. Da Ihre Großmutter wegen § 903 BGB mit ihrem Eigentum nach Belieben verfahren darf, haben Sie auch keinen Anspruch darauf, dass die Übertragung des Hauseigentums rückgängig gemacht wird – dies ist nur möglich, wenn Ihr Cousin das Haus freiwillig an die Großmutter zurück überträgt.

Ich bedaure, Ihnen kein für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 29. Juli 2010 | 07:35

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Michael Böhler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. Juli 2010
3,8/5,0

ANTWORT VON

(910)

Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht