Sehr geehrter Ratsuchender,
aus verschiedenen Gründen halte ich die von Ihnen geplante Aktion für rechtlich unzulässig:
1. Gem. § 7 UWG
ist bei Werbung per E-Mail eine unzumutbare Belästigung anzunehmen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn
"- ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
- der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
- der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
- der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. "
Alle diese Voraussetzungen müssen vorliegen. Hier besteht das erste Problem darin, dass Sie die Kunden offenbar bei der Erhebung der Adresse nicht auf die Möglichkeit des jederzeitigen Widerspruchs hingewiesen haben.
2. Nach einer Entscheidung des LG Berlin vom 02.07.2004 muss der Unternehmer "in der auf die Kontaktaufnahme folgenden Zeit" mit der Zusendung der Werbung beginnen. Nach 2 Jahren müsse jedenfalls zunächst eine Erkundigung eingeholt werden, ob noch Interesse an der Zusendung bestehe.
3. Da Sie offenbar viele Ihrer Kontaktadressen über eBay erhalten haben, sollten Sie auch § 8 Nr. 8 der eBay AGB beachten:
"Es ist eBay-Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung des eBay-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung zu betreiben oder unerwünscht Werbung zuzusenden (Spam). "
Auch wenn die eBay-AGB nicht unmittelbar zwischen Ihnen und den Käufern gelten, kann man daraus jedoch ableiten, dass die eBay-Teilnehmer darauf vertrauen dürfen, keine weitere Werbung auf Ihre E-Mail-Adressen zu erhalten.
Aufgrund der vorstehenden Angaben ist die von Ihnen geplante Aktion jedenfalls nicht ungefährlich.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Einschätzung zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
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