Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur auf den von Ihnen gegebenen Informationen basiert. Da der gesamte Sachverhalt nicht bekannt ist, ist die Antwort eine erste Einschätzung der Rechtslage aufgrund der vorliegenden Informationen.
1.Wenn Sie keinen Vertrag geschlossen haben, müssen Sie auch nichts bezahlen.
2.Sie sollten nochmals überlegen, ob Sie in der E-Mail einen Button angeklickt haben, wodurch eventuell ein Vertrag zustande gekommen ist. Versuchen Sie die E-Mail ausfindig zu machen und drucken sich die E-Mail aus. Nur durch das Öffnen einer e-Mail kommt kein Vertrag zustande.
3.Wenn Sie sicher sind, keinen Vertrag geschlossen zu haben, wehren Sie sich gegen die Forderung. Nach Ihrer Schilderung werden hier Werbeemails verschickt und durch das Öffnen soll ein Vertrag zustande kommen. Das hört sich sehr dubios an. Sie können den Anbieter wegen Betrugs anzeigen. Wenn der Anbieter auf diesem Wege versucht, sich unrechtmäßig Geld zu erschleichen, sollte dem auch nachgegangen werden.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.
Nina Heussen
Rechtsanwältin
info@anwaeltin-heussen.de
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
www.anwaeltin-heussen.de
www.weiler-rechtsanwaelte.de
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.
Nina Heussen
Rechtsanwältin
info@anwaeltin-heussen.de
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
www.anwaeltin-heussen.de
www.weiler-rechtsanwaelte.de
werte frau heussen,leider kann ich die damals empfangene nachricht nicht mehr öffnen da ich diese gelöscht habe,aber macht es evtl. sinn diesen anbieter auzufordern mir den erwähnten vertrag (mit allen klauseln) zuzusenden und darauf hinzuweisen selbst rechtliche schritte gegen diesen einzuleiten oder ist es besser garnicht darauf zu reagieren?denn das diese firma mit unlauteren mitteln arbeitet ist mir beim lesen eines zeitungsartikel in der bild am sonntag (ende januar)aufgefallen.darin stand das ´zig leute auf diese masche hereingefallen sind und rechnungen erhalten haben.für mich sind 84 euro viel geld und einen anwalt kann ich mir (um es auf einen rechtsstreit ankommen zu lassen)nicht leisten mit freundlichem gruß
Das können Sie machen, jedoch gehe ich nicht davon aus, dass die Gegenseite Ihnen irgend etwas schicken wird, außer den Mahnbescheid.
Nach Ihrer Schilderung haben Sie nichts unterschrieben oder angeklickt. DAnn besteht kein Vertrag, aus dem sich eine Zahlungspflicht ergeben könnte. Wenn Sie sich dessen ganz sicher sind, sollten Sie auch nicht bezahlen und Strafanzeige erstatten.
Sollten Sie doch etwas angeklickt haben, was ein Vertrag gewesen sein könnte, müssen Sie die Risiken eines REchtsstreits abwägen.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin