ALG 1 Berechnung

| 9. Juli 2010 16:31 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich war vom 1.7.2008 bis 30.6.2010 ( 24 Monate ) selbständig und freiwillig bei der Bundesagentur f. Arbeit versichert. Zum 1.7.2010
habe ich mich aus wirtschaftlichen Gründen arbeitslos gemeldet.

Ich hatte 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und habe davon 5 Monate in Anspruch genommen und 9 Monate durch einen Gründungszuschuss aufgebraucht.

Somit habe ich noch 10 Monate Restanspruch.

Mein Arbeitslosengeld wurde nun fiktiv berechnet und mein zusätzlicher Restanspruch von 10 Monaten wurde nicht berücksichtigt.

Wurde mein Leistungsbetrag und meine Leistungsdauer korrekt berechnet ?

9. Juli 2010 | 16:48

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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Sehr geehrter Fragesteller,

die Zeit in der Sie das Fördergeld erhalten wird auf den bestehenden Arbeitslosengeldanspruch angerechnet, sodass Ihnen noch 10 Monate das Arbeitslosengeld I zusteht.

Wenn sie also stattdessen Arbeitslosengeld II beziehen sollten, dann ist der Bescheid rechtswidrig, da Ihnen jetzt noch 10 Monate das Arbeitslosengeld II zusteht.

Sie haben aber außerdem noch die Möglichkeit diesen Gründungszuschuss um 6 Monate zu verlängern.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.


Bewertung des Fragestellers 10. Juli 2010 | 10:07

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Stellungnahme vom Anwalt:

Aufgrund der unklaren und nur sehr knappen Fragestellung war es schwierig eine genaue Antwort zu treffen. Nach telefonischer Rücksprache wurde vereinbart, dass ich den Bescheid zur Prüfung zugeschickt bekäme. Dies geschah leider nicht, stattdessen diese Bewertung. Danke

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. Juli 2010
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