Guten Tag,
die private Nutzung des Firmen-PKW ist Teil des Einkommens. Wie hoch die Nutzung zu veranschlagen ist, hängt vom Fahrzeug ab. In diesem Fall handelt es sich um einen Mercedes-Diesel (genauer Typ nicht bekannt) mit Navigationsgerät, Klimaanlage, Schiebedach etc.; mtl. Bruttowert in der Gehaltsabrechnung 355,- €.
Laut Angaben des Exmannes wird für den Nutzungsvorteil eine ADAC-Tabelle genannt, nach der hier pro km 0,432 € angegeben werden.
Frage: Wenn für den Firmen-PKW mtl. 355,- € im Bruttogehalt angerechnet werden, wie hoch ist dann der Anteil/Wert für die Ermittlung des Ehegatten-Unterhalts?
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten darf:
Bei der privaten Nutzung des Firmen-PKW handelt es sich um eine sog. geldwerte Zuwendung des Arbeitgebers. Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art, z. B. freie Kost und Logis, mietgünstige Wohnung und auch Firmenwagen sind dem Einkommen in voller Höhe hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen.
Ich hoffe, dass meine Antwort für Sie hilfreich ist und verbleibe mit freundlichen Grüßen