Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Nach Ihren Angaben zahlen Sie für die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio pro Woche 12,50 €, einen Einmalbetrag von 200 € und 1/4jährlich eine Servicepauschale in Höhe von 29 €.
Die Servicepauschale soll dafür bestimmt sein, dass das Fitness Studio Instruktoren, Trainer und Behandlungspersonal bereit stellt.
2.
Ob es Sinn macht, gegen die pro Quartal berechnete Servicepauschale vorzugehen, hängt von dem Vertrag ab. D.h., Sie sollten den Vertrag dahingehend prüfen, welche genauen Leistungen das Fitnessstudio gegen die Zahlung der Servicepauschale von 29 € anbietet.
Als Service hatten Sie das Wiegen mit einer Körperanalysewaage vorgenommen, ohne dass Ihnen allerdings ein Ergebnis genannt werden konnte. Eine solche Waage kann jeder für verhältnismäßig wenig Geld kaufen, so dass die bloße Nutzung einer Körperanalysewaage kein besonderer Service ist.
Wenn eine Servicepauschale erhoben wird, muss natürlich auch eine Gegenleistung, nämlich ein entsprechender Service, angeboten werden. Welchen Service das Studio anbietet, müsste sich aus dem Vertrag ergeben.
Natürlich müssen nicht sämtliche Instruktoren, Trainer und sonstige zu einer Behandlung befähigten Personen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Zu den Hauptgeschäftszeiten sollte aber das der Fall sein.
Die Frage ist weiterhin, was Ihrerseits veranlasst werden muss, um in den Genuss der Leistungen zu kommen, die durch die Servicepauschale abgegolten sein sollen. Auch darüber kann Sie nur der Vertrag, den Sie unterzeichnet haben, informieren.
D.h., der Vertrag ist der Schlüssel für Prüfung, ob die Servicepauschale rechtmäßig ist oder nicht.
3.
Wenn sich der wöchentliche Beitrag ab einem bestimmten Datum um 0,29 € erhöht, kommt es wiederum auf Ihren Vertrag an. Ist im Vertrag, den Sie unterschrieben haben, diese Erhöhung enthalten, haben Sie dieser Erhöhung mit Ihrer Unterschrift auch zugestimmt. Steht im Vertrag zu dieser Erhöhung nichts, werden Sie die Erhöhungspauschale nicht zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Danke für die Antwort Hr. Raab,
zu 2.
im Anhang wurde erwähnt:
"Vertragliche Beitragshöhe/Vertragsmodalitäten wurden im Einzelnen besprochen und verstanden."
Ansonsten ist im Vertrag kein Service schriftlich festgehalten, außer eines Jährlichen Gesundheitscks, den ich aber auch nicht bekommen habe.
Angeboten werden dort verschiedene Leistungen aber keine ist im Vertrag erwähnt. (außer der jährliche Gesundheitscheck)
Nur das ich es Richtig verstehe, ich muss mich darum kümmern das ich die Leistungen erhalte, auch wenn ich diese vieleicht gar nicht benötige/möchte?
Es wird nämlich Vertraglich nichts davon erwähnt, was meinerseits veranlasst werden muss, um in den Genuss der Leistungen zu kommen.
Vielen Dank das sie mir geholfen haben, ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Ihre Schilderung bezüglich des Vertrags lässt nicht gerade den Eindruck entstehen, dass die Geschäftsmethoden des Studios als seriös bezeichnet werden können.
Ein Satz, dass man den Vertrag verstanden habe, ist hinsichtlich seiner rechtlichen Bedeutung und der rechtlichen Wirkung höchst zweifelhaft.
Ob Sie sich um diese Zusatzleistung bemühen müssen, wollte ich aus dem Vertragsinhalt herleiten. Wenn sich aus dem Vertrag aber diesbezüglich nichts ergibt, empfehle ich, die Beschäftigten in dem Studio auf diese Leistungen, für die Sie ein zusätzliches Entgelt zahlen, anzusprechen.
Ansonsten sollte man überlegen, ob man den Vertrag nicht bereits jetzt fristgerecht kündigt. Dies muss unbedingt in gesicherter Form, d.h. schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt