finanzielle Unterstützung für ein behindertes Kind

27. September 2023 15:52 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ich habe kürzlich für meinen einjährigen Sohn mit einem Behinderungsgrad von 50 einen Behindertenausweis ausgestellt, weiß aber aus Unkenntnis des Gesetzes nicht, an wen ich mich wenden kann und gibt es eine Entschädigung für die Behinderung des Kindes? oder in der sozialen Struktur? oder in der Versicherung? weil ich nicht weiß, wohin ich mit welchem ​​Antrag gehen soll und ob wir überhaupt Leistungen erhalten und habe ich Anspruch darauf? Wenn ja, sagen Sie mir, wohin ich gehen kann und mit welchen Anwendungen. Vielen Dank und ich freue mich auf Ihre Antwort.

I recently issued disability for my one-year-old son with degree 50, but due to ignorance of the law, I don't know who to turn to and is there compensation for the child's disability? or in the social structure? or insurance? because I don't know where to go with what application and whether we will get benefits at all and am I entitled to them? If so, tell me where I can go and what applications I need to submit. Thank you very much and I look forward to hearing from you
27. September 2023 | 16:16

Antwort

von


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Storkower Straße 158
10407 Berlin
Tel: 030921080820
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E-Mail: info@12anwalt.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Sohn hat aufgrund seines Behinderungsgrades von 50 und dem Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises Anspruch auf verschiedene Leistungen.

1. Kindergeld: Sie haben Anspruch auf Kindergeld, unabhängig vom Alter Ihres Sohnes, solange er aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

2. Pflegegeld: Wenn Ihr Sohn aufgrund seiner Behinderung Pflege benötigt, können Sie Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad, der Ihrem Sohn zuerkannt wird.

3. Eingliederungshilfe: Ihr Sohn hat Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Leistung soll dazu beitragen, eine drohende Behinderung zu vermeiden oder eine Behinderung zu kompensieren. Zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist in der Regel das Sozialamt.

4. Nachteilsausgleiche: Mit einem Schwerbehindertenausweis hat Ihr Sohn Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, wie z. B. Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.

Die Anträge für diese Leistungen können Sie bei den jeweiligen Stellen (Familienkasse, Pflegekasse, Sozialamt) stellen. Es ist empfehlenswert, sich bei einem Sozialverband oder einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen beraten zu lassen, um alle möglichen Leistungen auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Bergmann
Rechtsanwalt


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