falsche Einmessung, Änderung durch Bauleiter

25. Januar 2006 02:06 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
wir haben beim Bau eines Hauses eine Planungsfirma (Einmann-Betrieb, kein Architekten, sondern Bauingenieur) beauftagt, Pläne für einen Hausbau zu erstellen und später die Bauaufsicht zu übernehmen. Auf den Plänen war ein Abstand zur Straße von 7 Metern eingezeichnet (durch eine Linie, an die 7m geschrieben war). Der Baufirma, die das Bauprojet übernahm, wurden vom Planungsbüro etwas andere Pläne zur Verfügung gestellt (Abstand etwa 5,6 Meter, aber nicht explizit eingezeichnet), was wir zunächst nicht bemerkten.
Wie sich später herausstellte, waren die Baupläne ohne unsere Unterschriften unter die Einmessungspläne beim Bauamt eingereicht und nachträglich durch den Bauingenieur geändert worden (Plan wurde einfach kopiert und es wurden jetzt 4,2 Meter Abstand eingezeichnet, diese Kopie wurde zum alten Plan und unserer Bauakte beim Bauamt hinzugefügt). Bei der tatsächlichen Einmessung des Gebäudes durch den Einmesser waren wir nicht anwesend, bekamen aber die neue Fassung (4,2 m) als Einmessung zugesandt. Auch hier haben wir leider nicht auf diese Änderung geachtet und somit nicht protestiert.
Nach Bauende haben wir den falschen Abstand zur Straße als Mangel im Bauprotokoll festgehalten, allerdings keine Vertragsstrafe bestimmt oder Geld zurückbehalten. Auch die Planungsfirma hatten wir inzwischen schon bezahlt.
Erst jetzt stellten wir beim Bauamt fest, dass hier Pläne nachträglich geändert wurden.
Können wir jetzt noch etwas gegen das Planungsbüro unternehmen? (Dieses ist zu einer Stellungnahme nicht mehr bereit.) Handelt es sich z.B. bei der Änderung in den Bauplänen die bei der Gemeinde eingereicht wurden um Urkundenfälschung oder haben wir durch den fehlenden Protest gegen die Einmessungsunterlagen des Vermessers die neuen Maße stillschweigend akzeptiert?
25. Januar 2006 | 07:05

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

A.
eine strafrechtlich relevante Urkundenfälschung vermag ich in der Änderung der Baupläne nicht zu sehen; ggfs könnte man an § 268 StGB, Fälschung technischer Aufzeichnungen, denken, wobach sich strafbar macht, ich zitiere,

wer zur Täuschung im Rechtsverkehr

1. eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder

2. eine unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht.


Technische Aufzeichnung ist dabei eine Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein techniches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen läßt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleichviel ob ihr die Betimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird.


Die Frage ist allerdings, worin hier die Täuschung liegen soll, nachdem Sie die Änderungen zugeschickt und nicht protestiert haben. Auch müssen Sie bedenken, dass Sie dadurch keinen Cent sehen würden.


B.
Die zivilrechtliche Situation stellt sich mE - nach der hier nur möglichen vorläufigen Prüfung- leider auch nicht viel besser dar.

Sie haben schon richtig erkannt, dass Sie "wegen der fehlenden Protestes die Maße akzeptiert haben".

Hier muss man aber auch darauf abstellen, dass Sie offenbar die Rechnung der Planungsfirma dann noch zusätzlich ohne irgendeinen Vorbehalt gezahlt und damit auch eine Mängeleinrede verwirkt haben (könnten). Insoweit wird es ganz genau auf den Inhalt des Mängelprotokolles, der Rechung und Ihrer Überweisung ankommen.

Zu bedenken ist weiterhin, dass nach dem bisherigen Vortrag Ihnen sicherlich ein Mitverschulden angelastet werden könnte, was sich dann auf einen Schadensersatzanspruch auswirken wird, wobei nicht so ganz deutlich ist, worin Sie einen konkreten Schaden sehen.


Ich hoffe, dieses reicht als erste Orientierung (siehe Button "Hilfe"). Gerade im Bereich des Baurechtes kann man aber nur zu einer weiteren individuellen Beratung raten, da - wie auch hier- eine Vielzahl von Unterlagen geprüft werden müssen, was im Forum so nicht möglich ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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