9. Mai 2025
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14:45
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Die Tochter aus der ersten Ehe hat bei einem Versterben der Witwe (Ehefrau der 2. Ehe) keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, da es sich bei der Tochter aus der 1. Ehe nicht um einen Abkömmling der Witwe handelt, es sei denn die Witwe hat die Tochter aus der 1. Ehe adoptiert.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rückfrage vom Fragesteller
9. Mai 2025 | 17:42
genauer gesagt kann die tochter bei einem Versterben der Witwe (Ehefrau der 2. Ehe) in irgendeiner form als erbe auftreten ? DANKE im voraus
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
9. Mai 2025 | 18:22
Sehr geehrter Fragesteller,
da die Tochter kein Abkömmling ist, kommt hier nur ein Testament oder eine Ehe-/Erbvertrag in Betracht, wodurch die Tochter aus 1. Ehe als Erbin nach der Witwe eingesetzt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun