Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine „Überprüfung“ würde im durchschnittlichen Rahmen mit ca. 250 EUR brutto zu Buche schlagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für diesen Betrag natürlich nicht jede Artikelbeschreibung überprüft werden kann. Sollte die „Überprüfung“ also „umfangreich“ sein, so würde der genannte Betrag nicht ausreichen.
Weiterhin wären davon auch keine „redaktionellen Änderungen“ wie Erstellen/Verbessern von AGB, Erstellen/Verändern der Widerrufsbelehrung, etc., erfasst. Diese Tätigkeiten würden je nach Aufwand zusätzlich abgerechnet werden müssen.
Ich hoffe, Ihnen ein akzeptables Angebot unterbreitet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine „Überprüfung“ würde im durchschnittlichen Rahmen mit ca. 250 EUR brutto zu Buche schlagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für diesen Betrag natürlich nicht jede Artikelbeschreibung überprüft werden kann. Sollte die „Überprüfung“ also „umfangreich“ sein, so würde der genannte Betrag nicht ausreichen.
Weiterhin wären davon auch keine „redaktionellen Änderungen“ wie Erstellen/Verbessern von AGB, Erstellen/Verändern der Widerrufsbelehrung, etc., erfasst. Diese Tätigkeiten würden je nach Aufwand zusätzlich abgerechnet werden müssen.
Ich hoffe, Ihnen ein akzeptables Angebot unterbreitet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt