drohender führerscheinentzug wegen btmg

24. September 2008 18:08 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


12:22

Sehr geehrter Herr/Frau Anwalt/Anwältin,

Mir wurde mein Führerschein entzogen und ich hätte ihn gern schnellstmöglich wieder.

es besteht folgender Sachverhalt:

Ich wurde mit

8 Extasy-Tabletten und

1 Gramm Amphetamin

vor einer Disco in Bayern erwischt. Ich wohne aber in Baden-Württemberg.
Ich wurde sofort auf das Polizeirevier mitgenommen, wo ich unter starkem Alkoholeinfluss eine Aussage machte. Ich musste aber keinen Alkoholtest machen, es wurde mir kein Urin abgenommen, es wurde kein Blut abgenommen, kein Speichel-, sowie kein Schweißtest gemacht. Ich sagte aber anscheinend in meiner Aussage aus, dass ich seit 3 Jahren regelmäßig Marihuana konsumieren würde und seit einem halben Jahr chemische Drogen, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Diese Aussage zog ich dann eine Woche später im bei der erkennungsdienstlichen Behandlung zurück.

Eine Hausdurchsuchung wurde angeordnet, in deren Verlauf bei mir zuhause noch

1 Gramm Haschisch sowie

0,2 Gramm Marijuana-Stengel

gefunden wurden. In dem Brief von der Staatsanwaltschaft stand außerdem, dass die Extasy-Tabletten, sowie das Haschisch und das Marijuana nicht zu meinem Eigenverbrauch bestimmt waren, was ich nicht verstand. In dieser Strafsache musste ich 1000 € Strafe zahlen, welche ich zur Hälfte bereits bezahlt habe. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.

Nun bekam ich Post vom Landratsamt Ravensburg (Baden-Württemberg).
In diesem Brief stand, dass ich nicht fähig bin, ein Kraftfahrzeug zu führen. Außerdem, dass ich ab nun kein Kraftfahrzeug mehr führen darf, da ich mich sonst strafbar mache. Nun solle ich 1 Jahr Drogenabstinenz nachweisen, bis ich MPU machen kann. Dies ist mir schleierhaft, den ich bin zum ersten Mal straffällig geworden und es bestand keinerlei Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Trotzdem habe ich den Führerschein nun auch im Landratsamt Ravensburg abgegeben. Gegen dieses Urteil des Landratsamtes Ravensburg habe ich Einspruch eingelegt.
Ich bin auf meinen Führerschein in meiner Arbeit angewiesen, weswegen diese Maßnahme einen schweren Eingriff für mich darstellt.

Nun meine Frage:
Ist es möglich, dass ich meinen Führerschein zurückbekommen kann?
Oder ist es möglich, weniger Zeit Drogenabstinenz nachzuweisen, bis ich MPU machen kann und den Führerschein wiederbekomme?

24. September 2008 | 18:56

Antwort

von


(246)
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail: info@kanzlei-kaempf.net
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich sowohl die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis als auch die Anordnung einer MPU für rechtmäßig halte.
Denn gemäß 9.2.1 der Anlage 4 zu §§ 11,13, 14 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) ist derjenige nicht geeignet ein Kfz zu führen, der regelmäßig Cannabis konsumiert. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass bei so genannten "harten" Drogen, hierzu zählen Ecstasy und Amphetamin, bereits der Besitz einer kleinen Menge zur Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 FeV ausreicht.
Sie werden sich an Ihrer ursprünglich getätigten Aussage festhalten lassen müssen, in welcher Sie den regelmäßigen Konsum von Cannabis einräumten. Der spätere Widerruf dieser Angaben ist wenig glaubhaft.

Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, umgehend den Konsum jeglicher illegaler Betäubungsmittel einzustellen und per regelmäßigen Urinscreenings den Abstinenznachweis zu erbringen.
Des Weiteren sollten Sie sich angesichts der hohen Durchfallquoten bei der MPU-Begutachtung gewissenhaft auf diese vorbereiten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356


Rückfrage vom Fragesteller 30. September 2008 | 16:26

Sehr geehrter Her Kämpf,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Nun habe ich noch zusätzliche Fragen:
Muss ich wirklich 1 ganzes Jahr Drogenabstinenz nachweisen oder ist auch weniger möglich?
Welche Kosten kommen bei der MPU auf mich zu?
Gibt es in dieser Angelegenheit auch eine Verjährunsfrist, so dass es möglich ist, die MPU zu umgehen?
Außerdem habe ich ja Einspruch eingelegt.
Soll ich mit disem fortfahren oder ist dies überflüssig?
Mit freundlichem Gruss

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Oktober 2008 | 12:22

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, diese beantworte ich wie folgt:

Der Zeitraum, in welchem Sie regelmäßig Ihre Abstinenz nachweisen müssen, beträgt mindestens ein Jahr. Unter Umständen können Sie mit dem Sie begutachtenden Verkehrspsychologen einen kürzeren Zeitraum vereinbaren. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht.

Die zu erwartenden Kosten für eine MPU sind nicht bezifferbar. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich, bei einer Begutachtungsstelle vor Ort nachzufragen, da die Preise sowohl von Institut zu Institut als auch regional unterschiedlich sind.

Eine Möglichkeit, die MPU durch Zeitablauf zu umgehen, existiert nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

info@kanzlei-kaempf.net

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