dritte Nachfrage

25. April 2006 18:11 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag

ich habe gerade eine Anfrage wegen der Zahlung der Berufsgenossenschaft ( Herzinfarkt am Arbeitsplatz) gestellt und eine wichtige Frage hierbei vergessen.
Der CHef behauptet, dass die Berufsgenossenschaft nicht zahlen muss, weil meine Mutter schliesslich Witwenrente beantragt hat und dann würde sie ja doppelt "kassieren", so sein Wortlaut. Ist das eine vom anderen abhängig? WIe kommen wir an die Adresse bzw zuständige Berufsgenossenscchaft? Die will der Chef nicht benennen. Mein Vater war im Speditionsgeschäft als LKW- Fahrer in Niedersachsen tätig.
Nochmals vielen Dank
Eingrenzung vom Fragesteller
25. April 2006 | 19:26
25. April 2006 | 20:10

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

die genaue Adresse kann über den

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Alte Heerstraße 111
D-53754 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-01
Fax: 02241 231-1333
E-Mail: info@hvbg.de

erfragt werden. Es ist völlig unverständlich, warum der Arbeitgeber hier so blockt; auch dieses sollten Sie dem Hauptverband mitteilen.

Sicherlich können Sie nicht "doppelt kassieren"; dieses wird aber auch nicht erfolgen, da eine automatische Anrechnung erfolgen wird. Stellen Sie daher den Antrag - sollte es Probleme geben, auch hinsichtlich des Arbeitgebers, können Sie gerne einmal anrufen, wenn Sie nicht nach Beratungshilfe einen Kollegen vor Ort beauftragen wollen.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
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