26. Januar 2010
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22:53
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Der erste Makler kann in der Tat seine Provision verlangen, wenn Sie das Objekt jetzt kaufen, da aufgrund der kurzen Zeit durchaus ein Ursachenzusammenhang zwischen seiner Vermittlungstätigkeit und Ihrem Kauf gesehen werden kann.
Allerdings besteht der primäre Vertrag zwischen dem ersten Makler und dem Verkäufer, d.h. der Makler hat in erster Linie einen Anspruch gegen den Verkäufer.
Ob der erste Makler die Provision auch von Ihnen verlangen kann, hängt davon ab, ob Sie mit ihm einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben oder ob der Kaufvertrag mit dem Verkäufer eine entsprechende Regelung vorsieht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.