adoptionsvertrag tierschutz - Verwahrvertrag (Knebelvertrag) oder Kaufvertrag?

1. Februar 2025 00:51 |
Preis: 45,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Nachdem ich eine Tierschutzorga (2020) in einer privaten Gruppe kritisierte, wurden mir gewaltsam aus meiner Wohnung meine beiden Kater entführt. Staatsanwaltschaft hat meine Strafanzeige sowie Strafantrag eingestellt. Zwei Anwälte übernahmen Mandat und nachdem die Strafanzeige eingestellt wurde, legten diese unter fadenscheinigen Argumenten das Mandat nieder ohne tätig zu werden. Ich möchte für das erste feststellen lassen, ob der Adoptionsvertrag ein Kaufvertrag ist oder ein Verwahrvertrag. Gibt es eine Möglichkeit, es notfalls über Feststellungsklage zu ergründen oder reicht eine Vertragsprüfung Ihrerseits?
1. Februar 2025 | 08:05

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

zunächst einmal müsste ich den Vertrag prüfen.

Erst dann kann man Aussagen über die Erfolgsaussichten eine möglichen Klage machen.

Laden Sie daber bitte zunächst den Vertrag hoch.

Mit freundlichen GRüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 1. Februar 2025 | 19:49

wie und wo genau lade ich den Vertrag in meinem Account hoch? Oder meinten Sie, ich soll Sie via Mail schicken - die Unterlagen?
Herzliche Grüße
Jana Gust

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2025 | 19:53

Sehr geehrte Ratsuchende,

senden Sie mir unter ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de den Vertrag. Ich werde dann meine Antworter ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Ergänzung vom Anwalt 2. Februar 2025 | 08:11
Sehr geehrte Ratsuchende,

es ist kein Verwahrvertrag.

Denn es wird nach einem Jahr plus Nachkontrolle auch das Eigentum an den Tieren übertragen:

Das Eigentum an dem Tier wird erst nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten
nach Übergabe, sowie einer postiven Nachkontrolle an den NEUEN
BESITZER übertragen.

Sofern die Tiere also seit mehr als einem Jahr bei Ihnen gewesen sind, eine Kontrolle keine Negativmerkmale festgestellt hat oder id eKontrolle gar nicht stattgefunden hat, sind Sie Eigentümerin der Tiere geworden.

Dann haben Sie auch Eigentumsrechte, also aus Herausgabeansprüche.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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