Zweitwohnungsteuer und Untermiete in Berlin

| 4. Juli 2023 09:15 |
Preis: 70,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe vor 10 Jahren eine Wohnung in Berlin gemietet. Vor 3 Jahren bin ich dort ausgezogen (um mit meiner Frau zusammen zu ziehen) und habe die Wohnung (mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters) an meinen Bruder untervermietet.
Ich habe mich beim Umzug auch offiziell zum neuen Wohnsitz (in Brandenburg) umgemeldet.

Jetzt hat sich das Berliner Finanzamt wegen Zweitwohnungssteuer bei mir gemeldet und im Zuge dessen hat sich herausgestellt, dass mein Bruder sich nie (wie ursprünglich besprochen) in der Wohnung angemeldet hat.
Hat wohl anfangs ein paar Anläufe gemacht, aber nie einen Termin beim Bürgeramt bekommen (ist in Berlin wirklich eine Katastrophe) und dann war Corona und dann hat er es irgendwann einfach dabei belassen weiter bei unserer Mutter in Brandenburg gemeldet zu sein.

Ich gehe davon aus, dass ich die Zweitwohnungssteuer für die letzten 3 Jahre nachzahlen muss, die Frage ist eher wie es jetzt weiter geht.

Mein Bruder kann die Wohnung leider (noch) nicht offiziell übernehmen (Student mit ganz gutem aber sehr unregelmäßigem Einkommen).
Dazu möchte mein Bruder seinen Hauptwohnsitz inzwischen auch gar nicht mehr nach Berlin ummelden (weil in Brandenburg die Ämter noch einigermaßen funktionieren).

Es läuft also darauf hinaus das entweder er oder ich die Wohnung in Berlin als Nebenwohnung anmelden.
Ich habe ihm gesagt, dass egal wie, er dann für die unnötigerweise anfallende Zweitwohnungsteuern aufkommen muss, das ist es ihm wohl aber wert um so wenig wie möglich mit der Berliner Verwaltung in Kontakt zu kommen.

Die Frage für mich ist jetzt, reicht es dem Finanzamt aus, wenn mein Bruder dort einen Nebenwohnung anmeldet, damit ich (als Hauptmieter) dort keine Nebenwohnung anmelden muss?

4. Juli 2023 | 10:02

Antwort

von


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Grünberger Str. 54
10245 Berlin
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Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
Sehr geehrter Fragesteller,


aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

Wenn Ihr Bruder in der Wohnung wohnt, muss er sich auch in Berlin anmelden, siehe § 17 Bundesmeldegesetz (BMG).

Eine Nichtanmeldung kann zu einem Bußgeld bis zu 1.000 € führen, siehe § 54 BMG.

Wenn Ihr Bruder keine Zeit haben sollte, können Sie dies auch für ihn als Bevollmächtigter erledigen. Die Online-Terminvergabe funktioniert in Berlin mittlerweile auch wieder, gerade jetzt in den Ferien sind Termine gut zu bekommen.

Abschließend, Ihr Bruder sollte eine Nebenwohnung anmelden, siehe BMG und dies reicht dem Finanzamt auch aus, da dass FA sich dann an Ihren Bruder wendet.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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