Sehr geehrte Ratsuchende,
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und mit Blick auf die Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
Grundsätzlich kann ein Gläubiger, wenn er einen titulierten Anspruch hat, die Zwangsvollstreckung in eine Immobilie betreiben. Wenn dann diese Immobilie mittels eines Kredits finanziert ist und die kreditgebende Bank sich ein Grundpfandrecht ins Grundbuch hat eintragen lassen, hat sie im Falle der Zwangsvollstreckung ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung. Reicht der Zwangsversteigerungserlös nicht aus, um den rangersten Anspruch zu befriedigen, können auch alle weiteren Ansprüche nicht befriedigt werden.
Ein rangniederer Schuldner geht dann leer aus.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt
in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und mit Blick auf die Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
Grundsätzlich kann ein Gläubiger, wenn er einen titulierten Anspruch hat, die Zwangsvollstreckung in eine Immobilie betreiben. Wenn dann diese Immobilie mittels eines Kredits finanziert ist und die kreditgebende Bank sich ein Grundpfandrecht ins Grundbuch hat eintragen lassen, hat sie im Falle der Zwangsvollstreckung ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung. Reicht der Zwangsversteigerungserlös nicht aus, um den rangersten Anspruch zu befriedigen, können auch alle weiteren Ansprüche nicht befriedigt werden.
Ein rangniederer Schuldner geht dann leer aus.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt