24. Mai 2018
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07:44
Antwort
vonRechtsanwältin Doreen Prochnow
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ist das ein Standard-Dokument, gibt es Ungewöhnlichkeiten?
Die Zustellungsbevollmächtigung entspricht dem Standard-Muster für Banken bei Ausgabe von Finanzierungen an ausländische Staatsbürger.
Alle von der Mitarbeiterin in Empfang genommenen Schriftstücke, gelten mit dem Eingang bei ihr als ihrer Frau zugegangen und sie muss sich hieran festhalten lassen. Damit korrespondiert die Pflicht der Bevollmächtigten, sämtliche erhaltenen Schriftstücke zeitnah an ihre Frau weiterzuleiten, sonst kann diese sich schadenersatzpflichtig machen.
Die Erteilung einer Zustellungsbevollmächtigung ist bei Drittstaatlern üblich. Auch dass diese nur mit Zustimmung der Bank zu widerrufen ist und über den Tod hinaus (für Erben) gilt, ist absolut normal, da die Bank sich ja absichern möchte, dass sie alles zustellen kann.
Fazit: es handelt sich um eine gewöhnliche Zustellungsvollmacht ohne Fallstricke.
2. Meine Frau beabsichtigt in kurzer Zeit (in 4 Jahren) die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Ist es sinnvoll einen entsprechenden Passus einzufügen, dass die Vollmacht dann automatisch erlischt?
Das wäre natürlich möglich, allerdings wird die Bank sich nicht zwingend darauf einlassen, da sie den Wechsel im Ernstfall zu spät mitbekommt, wird sie sich nicht auf ein automatischen Erlöschen einlassen wollen. Ich empfehle ihnen hier die Zustellungsvollmacht- falls die Bank den Passus zum automatischen Erlöschen nicht aufnehmen möchte- wie folgt zu ändern:
Alle Zustellungen für mich / uns rechtsverbindlich in Empfang zu nehmen, die die
"Kreditgebende Bank"
Im Zusammenhang mit von mir/uns bestellten Grundpfandrechten evtl. vorzunehmen hat, da ich brasilianische Staatsbürgerin bin.
Ich denke, dies wird die Bank nicht verwehren. Für sie bietet sich jedoch der Vorteil, dass sie bei Änderung der Staatsbürgerschaft von der Bank die Zustimmung zum Widerruf der Vollmacht verlangen können, weil der Grund bzw. Zweck für diese wegfällt.
Sollte die Bank auch dies nicht wünschen, so ist der Grund, wenn auch nicht niedergeschrieben, die brasilianische Staatsbürgerschaft, so dass es mir treuwidrig erscheint, die Zustimmung zum Widerruf nach Wechsel der Staatsbürgerschaft weiter auf recht zu erhalten. Nach Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft sollte Bank also um die Zustimmung zum Widerruf gebeten werden.
Bitte beachten sie, dass die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft nur dann zum Wegfallen des Grundes für die Vollmacht führt, wenn die brasilianische Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Um es ganz genau auszudrücken, soll durch die Vollmacht verhindert werden, dass ihre Frau sich ohne Rückzahlung ihren Verpflichtungen durch Ausreise entzieht und die Bank dann das Haus bzw. Sicherheiten nicht verwerten kann.
Fazit: Ein automatischen Erlöschen werden sie nicht aufgenommen bekommen, aber sie können den Grund der Vollmacht versuchen aufzunehmen, um bei dessen Wegfall die Zustimmung zum Widerruf der Vollmacht zu erhalten.
3. Wir werden uns zu gegenseitigen Alleinerben machen, was passiert in diesem Fall beim Tod meiner Frau (siehe letzter Absatz)? Überträgt sich die Vollmacht auf mich? Ist diese dann irrelevant?
Die Vollmacht gilt für ihre Frau auch über ihren Tod hinaus, Erben (also sie) müssen sich die Zustellung anrechnen lassen, sobald sie bei der Empfangsbevollmächtigten eingehen. Dafür hat die Empfangsbevollmächtigte dann alle Schriftstücke, die an ihre Frau gehen sollten oder an sie als deren Erbe, sofort ihnen zuzuleiten. Das ganze gilt nur für Schriftstücke die ( den Erbfall weggedacht) an ihre Frau zu richten wären, eine Erweiterung oder Übertragung auf Schriftstücke die ihnen selbst von der Bank zugestellt werden müssten, ist nicht gegeben. Allerdings bleibt die Vollmacht eben für Schriftstücke , die ohne Erbfall an ihre Frau hätten gehen müssen, weiter in kraft und damit relevant.
Fazit: Nach dem Erbfall ( sie nach ihrer Frau) terten sie in die Vollmacht ihhrer Frau ein. Schriftstücke , die vor dem Erbfall an ihre Frau gehen sollten, gehen weiter an die Bankmitarbeiterin, die diese dann umgehend an sie als Erben weiterzuleiten hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Doreen Prochnow