Sehr geehrte Ratsuchend, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Recht : Wenn der Steuerklassenwechsel lediglich erfolgt ist, um ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, mit der Folge des höheren Zuschusses, wäre die STeuerklasse 1 zu Grunde zu legen. In Ihrem Fall lässt sich aber nachvollziehbar darlegen, dass der Steuerklassenwechsel angesichts der "familiären Einkommenssituation" zweckmässiger war. Ein Rechtsmissbracuh lag damit nicht vor, es sind die tatsächlichen Steuerklassen zu Grunde zu legen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schneider
Rechtsanwältin
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Recht : Wenn der Steuerklassenwechsel lediglich erfolgt ist, um ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, mit der Folge des höheren Zuschusses, wäre die STeuerklasse 1 zu Grunde zu legen. In Ihrem Fall lässt sich aber nachvollziehbar darlegen, dass der Steuerklassenwechsel angesichts der "familiären Einkommenssituation" zweckmässiger war. Ein Rechtsmissbracuh lag damit nicht vor, es sind die tatsächlichen Steuerklassen zu Grunde zu legen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und stehe für Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schneider
Rechtsanwältin