Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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hier wird nach der vorgelegten Vereinbarung der Arbeitnehmer wohl einen Rückzahlungsanspruch für die vollen drei Semester haben.
Grundlage ist die getroffene Vereinbarung, wonach allein auf die Zahlung und Kündigung abgestellt worden ist; auf die Zeit der semester bedingten Abwesenheit wurde dabei nicht abgestellt.
Dieses KÖNNTE sich allenfalls dann änderen, wenn der AG hier Anlaß zur Kündigung des AN gegeben hat, was ich aber nach dem bisherigen Sachverhalt so nicht vollständig einschätzen kann. Hier nutzen Sie bitte ggfs. die Nachfragefunktion.
Fraglich ist dann aber die genaue Höhe, da in der Vereinbarung nicht etwa die Gesamtsumme gefordert, sondern von " voll oder teilweise" die Rede ist. Da besteht nun die Möglichkeit, die eigentlich zu zahlende Gesamtsumme zu reduzieren, was aber auch vom Studiengang abhängig sein kann - rufen Sie mit dazu doch bitte einmal an.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Guten Tag,
herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Hier eine kleine Nachfrage:
Der jetzige Arbeitsvertrag ist kein Tarifvertrag und beinhaltet 30 Tage Jahresurlaub. Es ist nichts über eine Zwölftelung des Urlaubes verfasst. Wenn der AN mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende nun Ende März zum 30.06.07 kündigt, steht ihm dann der volle Jahresurlaub von 24 oder 30 Tagen zu oder wird der Anspruch gezwölftelt, weil der AN seinen letzten Arbeitstag noch in der ersten Jahreshälfte hatte? Der AN ist nahtlos seit über 4 Jahren beim AG angestellt. Unklar ist dem AN, ob er in der ersten oder zweiten Jahreshälfte austritt und womit er rechnen kann.
Herzlichen Dank!
Bezüglich des neuen Vertrages nehme ich Kontakt zu ihnen auf.
Sehr geehrte Ratsuchende,
bitte haben Sie Verständnis, dass ich nach den Nutzungsbedingungen nicht auch diese Nachfrage anworten kann, da es sich eben nicht um eine Nachfrage zur Erstantwort, sondern um ene völlig neue Frage auch zu einem anderen Komplex handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle