Zulassen/Anordnen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis (Hafterduldung)

| 13. Januar 2019 10:22 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

im September letzten Jahres hat mich ein Arbeitskollege nach meinem Car2Go (Car Sharing) Account gefragt um jemanden vom Flughafen abzuholen. Ich willigte ein und gab dem Kollegen Zugang zu meinem Account.
Der Kollege wurde anschließend auf dem Weg zum Flughafen nach einer Geschwindigkeitskontrolle gestoppt und ihm die Weiterfahrt verwährt.
Grund dafür war, dass der Kollege nur einen Amerikanischen Führerschein besitzt und er diesen nicht innerhalb von 6 Monaten hat umschreiben lassen. Ich wusste, dass er einen US-Führerschein hat, wusste aber nichts von der Umschreibepflicht.
Nun habe ich vor wenigen Tagen ein Schreiben der Polizei bekommen mit der Bitte die Beschuldigung zu gestehen oder zu verweigern.
Vor Fahrtantritt habe ich den Führerschein gesehen und meines Erachtens nach, sei dieser gültig gewesen.
Nach (Hentschel. a.a.O., § 21 StVG Rn. 12 m.w.N.) bin ich also meiner Überwachungspflicht nachgekommen. Hätte ich ebenfalls die Gesetzeslage zum Umschreiben kennen müssen?

Wie antworte ich nun auf das Schreiben? Gebe ich den Tatbestand zu, weil ich dem Kollegen Zugang gewährt habe oder streite ich die Beschuldigung ab, weil ich meines Erachtens nach der Überwachungspflicht nachgekommen bin?

Vielen Dank
13. Januar 2019 | 11:29

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Man wirft Ihnen vor, das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen zu haben. Das wäre eine Straftat und - bei fahrlässiger Begehung - mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bedroht.

Voraussetzung für eine solche Bestrafung ist allerdings eine fahrlässige Begehung der Tat. Es wird also darauf ankommen, ob man Ihnen vorwerfen kann, dass Sie nicht gewusst haben, dass der US-Führerschein in Deutschland anerkannt werden musste. Im Normalfall kann von dieser Kenntnis nämlich nicht ausgegangen werden. I

Auf das Schreiben der Polizei müssen und sollten Sie nicht antworten. Sie sollten vor Akteneinsicht weder etwas zugeben, noch etwas bestreiten. Aus dem Schweigen kann Ihnen auch kein Nachteil erwachsen.

Das Recht zu Schweigen steht Ihnen zu. Es ist auch ratsam zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen bevor Sie sich irgendwie zur Sache und zum Tatvorwurf äußern. Denn erst dann wissen sie, welche Ermittlungen die Polizei bislang angestellt hat und was man konkret gegen Sie "in der Hand hat".

Durch eine saubere anwaltliche Vertretung lässt sich dann oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht verfügen, übernimmt diese die Kosten für die anwaltliche Beauftragung.

Ich bin mit Strafverfahren dieser Konstellation vertraut und bin gerne bereit Ihre Interessen zu vertreten. Bitte kontaktieren Sie mich dazu bei Bedarf per E-Mail oder telefonisch.

Ich hoffe zunächst, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 17. April 2020 | 12:07

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. April 2020
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