Zu geringe Rentenzahlung einer Erbpartei fehlt nun im Gesamterbe

| 26. Juni 2016 12:45 |
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Erbrecht


Beantwortet von


11:15
Hallo,

ich habe die Hälfte eines Bargeldkontos meiner Oma testamentarisch geerbt. Die andere Hälfte meine Tante.

Es gibt/gab einen Notarvertrag über Wohnungsüberschreibungen in welchem sich beide Parteien (Tante und ich) zu einer monatlichen Ausgleichszahlung von 300 EUR an die Oma verpflichtet haben. Von meiner Seite wurde diese Zahlung bis zuletzt korrekt geleistet. Meine Tante hingegen zahlte aufgrund mündlicher Absprache (von der ich nichts wusste) all die Jahre nur 200 EUR. Der nicht gezahlte Differenzbetrag fehlt nun also auf dem Erbkonto für mich.

Kann ich nun im Nachhinein die Nachzahlung des Differenzbetrages einfordern und auf die Einhaltung des ursprüngl. Notarvertrages pochen? Also quasi die mündliche Absprache zwischen Oma und Tante anfechten?

P.S. bitte einen rein fachlichen Rat, an der Familie selbst ist aus diversen Gründen nichts mehr zu retten.

Gruß und Danke im voraus!
26. Juni 2016 | 13:07

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

rechtlich sind Sie nunmehr in die Stellung Ihrer Oma getreten, sodass Sie auch noch den Fehlbetrag von der Tante einfordern können. Es obliegt dann der Tante zu beweisen, dass stets nur € 200,00 geschuldet waren. Kann diese das nicht beweisen, muss sie den Differenzbetrag nachzahlen.

Ich würde daher zunächst schriftlich per Einschreiben Ihre Tante auffordern, den Differenzbetrag mit einer Frist von zehn Tagen auf das Konto zu überweisen. Sollte dies nicht passieren, könnten Sie sodann gerichtlich vorgehen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 8. August 2016 | 10:52

Die Tante hat eine notarielle Generalvollmacht, die auch über den Tod hinaus geht. Kann Sie damit im Nachhinein behaupten, dass eine niedrigere Zahlung vereinbart war, auch wenn Sie nichts schriftliches Vorweisen kann?

Gruß und nochmals Danke im voraus!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. August 2016 | 11:15

Sehr geehrter Fragesteller,

die Vollmacht erleichtert nicht die Beweisbarkeit, sodass sie dies zwar behaupten kann, es aber auch belegen müsste. Die Vollmacht wird ihr dabei nicht helfen, sodass die Beweislast weiterhin bei ihr liegt. Sollte sie nichts schriftliches vorweisen können, dürfte es für sie schwer werden.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.


Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 28. Juni 2016 | 07:07

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