26. März 2012
|
22:31
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie die genaue Quelle nennen und die Aussage klar als Zitat kennzeichnen, können Sie es problemlos als Zitat verwenden.
Sie sollten den Ursprungsartikel aufbewahren, um das Zitat gegebenenfalls belegen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
26. März 2012 | 23:16
Danke für die rasche Beantwortung.
Da der Artikel ausschliesslich online erschienen ist (aktuell noch online verfügbar), reicht es die betreffende Seite auszudrucken (standardmäßig mit URL und Datum versehen)?
Herzliche Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27. März 2012 | 11:21
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ja, das reicht aus.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt