Würde meine Mutter nach dem Ableben ihres Mannes eine Witwenrente erhalten?

16. Oktober 2006 09:42 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo und schönen guten Tag,

meine Mutter ist 68 Jahre alt und möchte demnächst wieder heiraten, ihr Verlobter ist 76 Jahre alt und Pensionär / Beamter.

Würde meine Mutter nach dem Ableben ihres Mannes eine Witwenrente erhalten? Sie selbst erhält 930,- Euro Rente. Gibt es eine bestimmte Frist wie lange sie verheiratet sein müßte um eine Witwenrente zu erhalten und würde ihr Renteneinkommen abgezogen?

Recht herzlichen Dank im Vorraus
16. Oktober 2006 | 09:54

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail: mail@ra-boukai.de
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).

Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Die Ehepartner müssten mindestens ein Jahr verheiratet sein. Ansonsten wird von einer sog. Versorgungsehe ausgegangen, aus der allerdings kein Anspruch auf eine Witwenrente besteht. Diese Annahme kann aber etwa durch das Vorliegen eines Todes durch Unfall oder Verbrechen widerlegt werden.
Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (etwa die Rente Ihrer Mutter) würde in einem gewissen Rahmen und unter Berücksichtigung dynamischer Freibeträge auf die Hinterbliebenenrenten angerechnet.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


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