Antwort
vonRechtsanwalt Henning Twelmeier
Westliche Karl-Friedrich-Str. 56
75172 Pforzheim
Tel: 07231 58936-0
Web: https://www.tm-patent.de
E-Mail: info@tm-patent.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Voraussetzung für eine Markenverletzung ist gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG die Benutzung des als Marke geschützten Zeichens oder eines verwechselbar ähnlichen Zeichens im geschäftlichen Verkehr, also im Rahmen einer Tätigkeit außerhalb des privaten Bereichs. Eine Vereinstätigkeit mit rein ideeller Zielsetzung erfüllt diese Voraussetzung zwar grundsätzlich nicht. Zu beachten ist aber, dass nach der Rechtsprechung auch ein Idealverein, der nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist, am geschäftlichen Verkehr teilnimmt, wenn er gegenüber seinen Mitgliedern Leistungen erbringt, die auf dem Markt gegen Entgelt angeboten werden.
In Ihrem Fall könnten diese Leistungen zum Beispiel in Sportunterricht oder dem Zugang zu Sporteinrichtungen bestehen. Deshalb dürfte Ihr Vorhaben, die geschützte Marke eines Sportartikelherstellers ohne dessen Zustimmung in Ihren Vereinsnamen aufzunehmen, aller Voraussicht nach unzulässig sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Henning Twelmeier
Danke für die Antwort.
Es geht um die Marke NERF von Hasbro.
Hasbro stellt NERF Blaster her die Schaumstoffdarts verschießen. Quasi Painball nur ohne Farbkugeln und Druckluft. Wir benutzen diese NERF Blaster bei unserer Sportart (Blastersport). Wir wollen den Namen Nerf nun benutzen. Was haben wir da für möglichkeiten?
Wenn man aus NERF einfach Nerfcommunity macht? Oder Nerfing? Wir verkaufen Ja keine Blaster. Es geht nur um eine Sportart die wir mit NERF Blaster praktizieren.
Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
die Benutzung des von Ihnen ins Auge gefassten Vereinsnamens ist mit einem Risiko behaftet. Die genannten Abwandlungen der Marke (Nerfing, Nerfcommunity) halte ich nicht für ausreichend, um das Risiko zu beseitigen. Wenn Sie markenrechtliche Probleme definitiv ausschließen möchten, sollten Sie die Firma Hasbro um Zustimmung zu Ihrem Vorhaben bitten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Twelmeier