Wohnrechtsinh. nimmt Lebenspartnerin auf - Wohnvorteil, Schenkung, Miete, Steuern
| 14. November 2024 18:03
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Preis:
70,00 €
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Steuerrecht
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Situation:
Die Tochter ist Eigentümerin eines Hauses, das sie nicht selbst nutzt.
Ihr Vater hat in dem gesamten Haus ein unentgeltliches lebenslanges Wohnrecht nach § 1093 BGB, eingetragen im Grundbuch, und schuldrechtlich notariell geregelt mit Übernahme aller Betriebs- und Verbrauchskosten, sowie aller öffentlichen Lasten und Abgaben. Dieses Wohnrecht hat der Vater zu dessen Kapitalwert von der Tochter gekauft.
Die Lebenspartnerin des Vaters wohnt bei ihm im Haus. Die beiden sind nicht verheiratet.
Welche Konsequenzen kann diese Aufnahme der Lebenspartnerin des Vaters in das Haus hinsichtlich Schenkungssteuer und Einkommensteuer für die drei beteiligten Personen haben?
Konkret:
1. Wenn die Lebenspartnerin des Vaters bei ihm mietfrei wohnt:
- Wenn die Lebenspartnerin des Vaters diese o.g. Kosten komplett übernimmt, wirkt dies für sie schenkungsmindernd auf den Wohnvorteil? Wäre diese Kostenübernahme ein steuerbares Einkommen des Vaters, der diese Wohnkosten spart?
- Wenn die Lebenspartnerin des Vaters Kosten z.B. zur substantiellen Renovierungen oder gar Modernisierungen am Haus (die über die üblichen Instandhaltungspflichten von Mietern hinausgehen) übernimmt, wirkt dies für sie schenkungsmindernd auf den Wohnvorteil? Wäre eine solche Kostenübernahme ein steuerbares Einkommen der Tochter als Eigentümerin, oder eine Schenkung an sie, da sie diese Kosten spart bzw. ohne eigene Ausgaben eine Wertsteigerung des Hauses erlangt?
2. Wenn die Lebenspartnerin des Vaters eine entsprechende Miete zahlt, so dass kein Wohnvorteil bzw. keine Schenkung vorliegt (Vermietung ist von der Eigentümerin genehmigt):
- Sind die Mieteinnahmen ein steuerbares Einkommen für den Vater? Wenn ja, kann er diesen Mieteinnahmen die Kosten für den Wohnrechtskauf als Ausgaben entgegenstellen? Wenn wieder ja, würde dies die zu entrichtende Einkommensteuer nur schmälern oder unter Umständen (welchen?) ganz 'aufheben'?
- Begründen diese Mietzahlungen an den Vater Ansprüche der Tochter ggü. ihrem Vater (z.B. Anteile an den Mietzahlungen)? Hat die Tochter steuerliche Vor- oder Nachteile durch eine solche Vermietung des Vaters an seine Lebenspartnerin?