9. Juli 2019
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21:48
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ohne Mietvertrag, hat er bei einer Trennung zunächst kein Wohnrecht mehr und muss die Wohnung verlassen. Ich gehe davon aus, dass er bislang auch keine Miete gezahlt hat, sondern sich an den Kosten beteiligt hat - in der Ehe wird gemeinhin keine Miete gezahlt.
Allerdings handelt es sich um die Ehewohnung, die grundsätzlich beiden Eheleuten zur Verfügung steht, so dass die Ehefrau den Auszug nur dann gerichtlich erzwingen kann, wenn das weitere Zusammenleben eine unzumutbare Härte darstellt. Es müsste dann vor dem Familiengericht eine Zuweisung der Ehewohnung beantragt werden, wobei dann auch das Alleineigentum der Ehefrau besonders berücksichtigt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht